Guten Tag allerseits,
habe da mal eine Frage zu AfA. Wenn ein bewegliches Anlagegut wie ein Notebook über die AfA abgeschrieben wird, und es beim Abschreibezeitraum verloren geht oder gestohlen wird, wie wird diese Anlagegut den weiter verbucht?
Danke schon mal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Miro
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AfA
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#1 28.04.2009 20:24 Uhr
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#2 28.04.2009 23:00 Uhr
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Hallo,
der Vermögensgegenstand muss dann vollständig abgeschrieben und ausgebucht werden. Geht das Notebook etwa am Jahresende verloren, muss die normale AfA gebucht werden und darüber hinaus muss auf "Null" abgeschrieben werden. Es ist ja nicht mehr da; hat keinen Wert mehr. VG Sebastian |
#3 29.04.2009 10:57 Uhr
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Hallo,
Ganz so einfach ist das nicht, hier lauert der Teufel im Detail. Liegen die Anschaffungskosten des Notebooks zwischen 150,- EUR und 1.000,- EUR, ist das Notebook im GwG Pool des entsprechenden Jahres zu erfassen und über 5 Jahre abzuschreiben. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Notebook noch zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Liegen die Anschaffungskosten über 1.000,- EUR ist eine Abschreibung auf 0,- EUR gegeben. _______________ BWL Exberde Die Fragen von morgen wachsen auf den Antworten von heute, die wir auf die Fragen von gestern gegeben haben... Ernst Ferstl Hilft dir das BWL Forum? Dann hilf uns auch mal und beantworte noch offene Posts anderer Studies, zu denen du Infos oder Hilfe geben kannst. Danke |
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