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AfA

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 17
Guten Tag allerseits,

habe da mal eine Frage zu AfA. Wenn ein bewegliches Anlagegut wie ein Notebook über die AfA abgeschrieben wird, und es beim Abschreibezeitraum verloren geht oder gestohlen wird, wie wird diese Anlagegut den weiter verbucht?

Danke schon mal vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Miro
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 49
Hallo,

der Vermögensgegenstand muss dann vollständig abgeschrieben und ausgebucht werden. Geht das Notebook etwa am Jahresende verloren, muss die normale AfA gebucht werden und darüber hinaus muss auf "Null" abgeschrieben werden. Es ist ja nicht mehr da; hat keinen Wert mehr.

VG
Sebastian
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 130
Hallo,
Zitat
und darüber hinaus muss auf "Null" abgeschrieben werden


Ganz so einfach ist das nicht, hier lauert der Teufel im Detail.

Liegen die Anschaffungskosten des Notebooks zwischen 150,- EUR und 1.000,- EUR, ist das Notebook im GwG Pool des entsprechenden Jahres zu erfassen und über 5 Jahre abzuschreiben. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Notebook noch zum Betriebsvermögen gehört oder nicht.

Liegen die Anschaffungskosten über 1.000,- EUR ist eine Abschreibung auf 0,- EUR gegeben.
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Ernst Ferstl


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