Hallo,
kann mir vielleicht einer von Euch erklären worin der Unterschied zwischen diesen beiden Kennzahlen besteht?
Ich habe gelesen, dass die gros margin auf die EK-Preise hinzuaddiert wird und der Rohertrag auf die Listenpreise.
Aber was heißt das genau?
Wäre Euch für Eure Hilfe sehr dankbar!
Lieben Gruß und einen schönen Pfingstsonntag!
Yve
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Rohertrag vs gros margin
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#1 12.05.2008 10:31 Uhr
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#2 12.05.2008 11:47 Uhr
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Hi,
es gibt soweit ich sehe keine allgemeingültige Definition. Du mußt also genau hinsehen, was man von Dir hören will. Die Grundkenntnis, die Du hier brauichst, ist die Kenntnis des Kalkulationsschemas im Handel. Das sieht so aus: Listen-Einkaufspreis ./. Lieferrabatt = Ziel-Einkaufspreis ./. Lieferskonto = Bar-Einkaufspreis + Bezugskosten = Einstandspreis + Gemeinkostenzuschlag = Selbstkostenpreis + Gewinnspanne = Kalkulierter Preis + Umsatzbeteiligung (Provision) = Bar-Verkaufspreis + Kundenskonto = Zielverkaufspreis + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis netto + Umsatzsteuer = Listenverkaufspreis brutto Hier gibt es nicht, was klar als "gross margin" oder "Rohertrag" definiert wäre. Häufig ist aber, "gross margin" als tatsächlichen Unterschied zwischen wirklichem Ein- und Verkaufspreis und den "Rohertrag" als Deckungsbeitrag zu definieren. Dies ist aber keine festetehende Definition; andere Möglichkeiten bestehen. |
#3 12.05.2008 21:35 Uhr
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danke für Ihre Antwort.
Mein Lehrer hat mir unter meiner Arbeit geschrieben, dass ich den Rohertrag immer von oben (VK) rechnen muss. Was meint er damit? Angenommen ich habe einen Listenpreis von 250 Euro und soll nun ein Sonderangebot für Kunden erstellen bei dem ich 5% Rohertrag haben will. Was muss ich denn da rechnen`? Muss ich den EK auch berücksichtigen? Meint er den Deckungsbeitrag? lg Yve |
#4 12.05.2008 21:40 Uhr
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Siehst Du, hier geht es los:
Wie Du in dem Schema siehst, gibt es mehrere VK-Preise. Welchen Dein Lehrer wohl meint? Es ist zudem natürlich auch egal, ob man von obven oder von unten rechnet. Beispiel: [code:1] 10 + 50 = 60[/code:1] Ist hier 50 der "Margin", dann ist er das ganz gleich, ob man von den 10 aus "von oben" anfängt zu rechnen, oder von den 60, also "von unten". Was Dein Lehrer Dir aber nicht gesagt hat ist, wie er den Rohertrag definiert haben will. Falls Dein Lehrer den DB meint (das wäre eine häufige Möglichkeit, das zu rechnen), mußt Du vom jeweils geltenden Verkaufspreis die variablen Kosten abziehen, denn es gilt: [code:1]DB = Pvk – Kvar[/code:1] Variable Kosten im Handel sind 1. der Wareneinsatz 2. die Verkaufsprovision |
#5 12.05.2008 22:16 Uhr
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Ich hätte noch eine Frage zum DB:
Wareneinsatz mit Verkaufsprovision Meinen Sie mit Wareneinsatz den EK? Und wie kann ich die Verkaufsprovision ermitteln? DB = Pvk – Kvar Angenommen mein Lehrer meint den Deckungsbeitrag. Müsste ich dann VK-EK-5% Nachlass rechnen? Sorry, dass ich momentan auf dem Schlauch stehe... |
#6 12.05.2008 22:19 Uhr
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Nein, natürlich nicht; der ist geine zu aktivierende Größe. Manm bucht den Wareneinkauf [code:1]Warenbestand, VSt. AN Verb. L&L[/code:1] Der Wareneinsatz ist oben in dem Kalkulationsschema als Einstandspreis bekannt.
Hierfür gibt es entweder eine Rechenvorschrift in der Aufgabe oder der Wert steht einfach da.
Wie um alles in der Welt kommst Du denn darauf?? Was sind das für seltsame 5%? Bitte einfach die var. Kosten bestimmen und die vom Verkaufspreis abziehen. Natürlich muß klar sein, welcher Verkaufspreis gemeint ist (wie oben gezeigt gibt es mehrere). meistens ist der tatsächliche Verkaufspreis das einzig richtige Maß, also der, der wirklich erzielt wurde. |
#7 12.05.2008 22:21 Uhr
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hallo,
habe gerade bei folgende Defi gefunden: Rohertrag: Warenverkaufspreis (inklusive Mehrwertsteuer) -eingesetzter Warenmenge Würde das in meinem Fall jetzt bedeuten, dass ich (VK) 250 Eur - (EK) 50 rechnen muss? LGYve : : : |
#8 12.05.2008 22:30 Uhr
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Ja, wenn 50 auch wirklich Deine eingesetzte Warenmenge ist (siehe Schema oben), und möglich Vk-Provisionen werden dann ignoriert.
Das Beispiel zeiht Dir auch gut, daß es eben nicht so einfach ist: Bruttopreise inkl. USt. muß man nämlich nur im Endkundengeschäft angeben. Die Umsatzsteuer ist ja bekanntlich ein Durchlaufposten. Im Handel mit Geschäftskunden wird sie weder angegeben noch kalkuliert (sondern als selbstverständlich vorausgesetzt). Da paßt Deine Definition also nicht mehr so richtig... |
#9 12.05.2008 22:37 Uhr
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was mich nur irritiert ist, dass ich nur 3 Variablen habe:
VK, EK und diese 5 % Rohertrag die man mit dem Produkt erzielen möchte.. |
#10 12.05.2008 22:44 Uhr
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Du mußt klären, was das mit den 5% soll. Nirgendwo gibt es eine generelle regel, die was mit 5% zu tun hat. Ich habe den Verdacht, daß in Deiner Lehrveranstaltung keine Grundlagen vermittelt worden sind. Du scheint mit dem Problem überfordert zu sein weil man Dir die grundlegenden Prinzipien nicht verraten hat. Natürlich kann ich von hier aus auch nicht sehen, wie das gemeint ist. Es könnte sein, daß die 5% ein Zuschlagssatz sein sollen (wäre etwas wenig, aber möglich). Sowas muß man Dir aber vorher sagen; raten bringt nix.
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#11 12.05.2008 22:45 Uhr
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ja, 50 Eur wären dann mein Einstandspreis.
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#12 12.05.2008 22:46 Uhr
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Ja, genau das soll es sein! Ein Zuschlagssatz!!!!
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#13 12.05.2008 23:09 Uhr
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ich habe jetzt mal die Aufagbe abgetippt. Das lässt mir nämlich keine Ruhe.
Sie haben Recht, dass ich den Stoff nicht drauf habe. Unser Lehrer händigt uns immer Formeln aus, erklärt aber leider nichts dazu Im Rahmen einer Aktionswoche wollen Sie Ihren Kunden einen befristeten Sonderpreis auf allen Produkte bieten. Diese sollen dann nur mit 5% kalkuliert werden. VK 250 Eur EK 50 Eur Kein Wunder, dass ich damit nichts anfangen kann, oder? |
#14 12.05.2008 23:18 Uhr
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Das erklärt nicht, was die 5% denn nun sein sollen: ein Kostenaufschlag? Ein Rabatt? Ein Skonto? Nein, so kommst du nicht weiter. Wenn man dir nicht klar sagt, was gemacht werden soll, kannst Du auch nix machen, oder? |
#15 12.05.2008 23:27 Uhr
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Das ist wirklich ärgerlich! Mensch!
Was müsste ich denn rechnen, wenn es sich um einen Rabatt handelt? Könnte ich das mit meine Angaben rechnen? Bin einfach nur neugierig |
#16 12.05.2008 23:53 Uhr
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Naja
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#17 14.05.2008 21:10 Uhr
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Hallo Herr Zingel,
es gibt Antworten: Mein Lehrer hat mir folgende Formel mit auf dem Weg gegeben: Rohertrag 2 = 5% "von oben" rechnen. VP= 100% EP= 95% ---> EP/95 * 100 Das Ergebnis wäre dann mein Rohertrag von 5 %. |
#18 14.05.2008 21:16 Uhr
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Es wäre besser, wenn Dir Dein Lehrer erklärt hätte, was genau er denn unter einem "Rohertrag" verstanden haben will, und wo die 5% herkommen...
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#19 14.05.2008 21:55 Uhr
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Tja, manche haben eben leider keine Lust zu erklären was sie machen und klatschen einem dann lieber eine Formel vor die Füsse...
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#20 14.05.2008 22:02 Uhr
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Hierzu schreibe ich vielleicht noch einen Artikel im Boten, mal sehen... geht nicht vor dem 17. Mai... mal sehen :-)
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#21 14.05.2008 22:18 Uhr
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Kann es kaum erwarten den zu lesen
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