Hallo, ich schreibe bald mal wieder BWL und bin da nicht son Genie. Kann mir mal bitte einer die Frage beantworten:
"Erläutern sie anhand von 2 Beispielen die Personen- bzw. Kapitalbezogenheit der Unternehmensformen KG und AG."
Hab die frage aus ner alten Klasse und weiß garnicht was damit gemeint ist, ich finde auch irgendwie nichts darüber in meinen Unterlagen oder im Netz.
Danke im Vorraus
Danny
Forum
BWL
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 04.02.2008 14:53 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
|
|
#2 04.02.2008 18:46 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
Personenbezogenheit der KG: - Bestand von der Person des Vollhafters abhängig. Stirbt dieser, so stirbt die KG. - Vollhafter hat Privatkonto - Haftung auch in den Privatbereich des Vollhafters hinein - Gesellschaft ist steuerfrei, nur Gesellschafter zahlen Einkommensteuer. Dies ist die Ertragsteuer für natürliche Personen. Kapitalbezogenheit der KG: - Bestand von Personen unabhängig: Aktionäre können wechseln, AG bleibt bestehen - völlig anonym möglich: AG kann keinen ihrer Aktionäre kennen 8bei Streubesitz häufig) - MindestEK gesetzlich festgelegt (50.000 Euro) = Gläubigerschutz durch Mindesthaftung - Keine außerbilanzielle Haftung im Privatbereich der Aktionäre - hat keine Privatkonten, weil kein Privatleben i.e.S. - Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer Hilft das? |
#3 04.02.2008 19:28 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
|
Ja, danke!
Jetzt weiß ich was damit gemeint ist und mir fällts dadurch auch langsam wieder ein hatten wir doch schon, hatte es nur anders aufgeschrieben und kam dadurch durcheinander. Danke nochmals MFG Danny |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0635 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.07 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 10