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Abschreibung und GWG
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#1 02.01.2008 22:32 Uhr
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moin, ist das richtig, dass es nur noch die lineare abschreibung giebt und die gwg, jetzt bei 1000 € liegt? so habe ich es gehört.
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#2 02.01.2008 22:39 Uhr
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Hi,
die degressive AfA (§7 Abs. 2 HGB) wurde abgeschafft, http://www.bwl-bote.de/20070607.htm, und die (obere) GWG-Grenze liegt jetzt in der Tat bei 1.000 Euro, aber die Bewertungsfreiheit ist abgeschafft worden. Stattdessen fünf Jahre Pauschalabschreibung, http://www.bwl-bote.de/20070606.htm und http://www.bwl-bote.de/20070810.htm. Wenn Du das erst jetzt gehört hast, isses ein wenig spät? |
#3 04.01.2008 08:52 Uhr
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gehört schon ehr! nur die hochsetzung um über 50% der gwg´s, fand ich sehe viel.
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#4 04.01.2008 11:03 Uhr
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Moin,
na ja, es ist ja keine echte Hochsetzung. Formal wurde die Grenze erhöht, sicher, aber der Sinn der bisherigen Vorschrift war, die gWG am Ende des 1. Jahres voll abzuschreiben. Das ist abgeschafft worden. In Wirklichkeit ist das eine heftige Verschärfung... |
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