Hallo Ihr,
ich habe da mal eine blöde Frage -
im November 06 habe ich mit einem Weiterbildungslehrgang zum BW IHK begonnen. Aus verschiedenen Gründen habe ich dieses Jahr noch an keiner Prüfung teilgenommen. Nun habe ich mir fest vorgenommen, mich auf die Juni-Prüfung 2008 vorzubereiten (und hoffe, diesmal versetzt mich mein Arbeitgeber nicht wieder irgendwo anders hin )
Zu welcher Prüfung kann ich mich denn nun anmelden? eigentlich glaube ich, dass ich lieber den geprüften BW schreiben würde (habe gehört, dass man da mehr auf den Finanzbereich achtet, das käme mir als Bankfachwirtin entgegen).
Kann ich mir überhaupt aussuchen, welche Prüfung ich schreiben möchte? Habe hier im Forum gelesen, dass der Lehrgangsbeginn entscheidet darüber - aber rein theoretisch muss man ja gar keinen Vorbereitungslehrgang, machen, man könnte sich auch komplett eigenständig vorbereiten auf die Prüfung ... ?
Ich hoffe, meine Frage ist nicht allzu blöd gestellt und bedanke mich schon jetzt für Antwort bzw. Tipps
Es grüßt Wombat
Forum
wahrscheinlich blöde Frage ... welche Prüfungsordnung?
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#1 17.12.2007 00:59 Uhr
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Gast | |
#2 17.12.2007 10:33 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Moin,
Du weißt schon, es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten! ;-) Also: allgemein ist es schon so, daß die Prüfung zum Lehrgang passen soll. Wer also nach alter VO lernt, wird auch nach alter VO geprüft. In der Praxis bedeutet das, daß alte und neue Prüfungen aber noch eine Weile parallel angeboten werden, denn aus welchen Gründen auch immer kann ein Lehrgang sich ja verzögern. Die Verordnung http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1625.pdf sieht auch ausdrücklich vor, daß noch einige Jahre die alten Prüfungen veranstaltet werden müssen. Du kannst es Dir also im Effekt aussuchen – mußt aber eine Kammer finden, die noch nach alter VO prüft, und das könnte bald das Problem werden: das braucht nämlich u.U. einen eigenen Ausschuß. Also: 1. entscheide für Dich, nach wecher VO Du es willst und 2. suche, wenn Du nach alter VO geprüft werden willst, eine Kammer, die das auch noch tut |
#3 17.12.2007 11:52 Uhr
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Gast |
und nach welcher VO wäre es "besser" ?
Wird der BW nach neuer VO besser anerkannt, möglicherweise schon allein auf Grund des Namens "geprüfter" Betriebswirt? Oh ich bin ganz unschlüssig, müsste mich aber sehr bald entscheiden wegen meiner Urlaubsplanung |
#4 17.12.2007 13:25 Uhr
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Mitglied
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Hi,
zur Frage der Einschätzung in der Wirtschaft kann ich wenig sagen, weil ich noch nie ein ARbeitsverhältnis hatte (und auch nie eines will). Da sollten andere mal was zu schreiben. Zur neuen Produkt, vgl. vom heute in http://www.bwl-bote.de/20071217.htm und den Artikeln der vergangene Tage insbesondere zu den Textbänden, z.B. http://www.bwl-bote.de/20071210.htm. Insgesamt ist die Reform aber tiefgreifend. Meine persönliche Ansicht ist, daß die neue Prüfung schwerer aber der neue Rahmenstoffplan auch besser ist. |
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