Hallo, wie ist die Niederstwertermittlung nach gängigkeit und Reichweite in die Bestandsbewertungen einzuordnen?wann wird diese im Normalfall eingesetzt?

In §252 Absatz 1 Nr.4 Handelsgesetzbuches steht:

„Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur dann zu berücksichtigen , wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind“

Demnach muss die Reichweite oder Gängigkeit eines Artikels bei Bewertung des Umlaufvermögens berücksichtigt werden, da diese ein vorhersehbares Risiko bzw einen Verlußt darstellen.
Nach dem Skript "Grundlagen der wichtigsten Abschlußbuchungen" (Seite 16) wäre eine solche Wertminderung als Außerplanmäßige Wertminderung zu sehen!
Ich wollte diese Form der Bestandsbewertung einsetzen um den realistischen Wert der Lagerbestände bei einer Firmenübernahme zu ermitteln.
Leider sind über diese Bewertungsmethode sehr wenig Informationen zu finden.
Zum Thema Bestandsbewertung findet man meißt nur Informationen zur Durchschnittsbewertung, und den 4 Formen der Verbrauchsfolgebewertung.
In welchem Bezug steht diese Form der Bewertung zu diesen "klassischen" Bewertungsmethoden?

Gruß Alex