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6 Tagewoche und ihre Tücken

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Registriert: Nov 2007
Beiträge: 5
Folgende Ausgangssituation:

Arbeitnehmer ist ein Auszubildender.
Im Ausbildungsvertrag stehen:
7 Stunden am Tag
40 Stunden die Woche
Vergütung: 570 Euro

!!! Nirgends wo steht etwas über eine „sechs Tagewoche“ !!!

Problematik:

Azubi stellt Antrag auf Urlaub und dann die böse Überraschung:
es wird für eine Woche Urlaub, 6 Tage von den Urlaubstagen abgezogen.

Eigentlich merkwürdig ?!?!?!

Da, wenn an einem Tag (laut Vertrag) 7 Stunden gearbeitet werden soll,
ist jeder Urlaubstag doch auch 7 Stunden wert. Oder?

Das heißt doch auch:
6 Tage * 7 Stunden = 42 Stunden
Also 2 Stunden verschränkt?

Aber es geht auch anders:
40 Stunden die Woche (laut Vertrag) durch 6 Tage
ist = 6,66 Stunden am Tag.

Weiteres Problem: für einen Feiertag wurden 6,75 Stunden angerechnet.

Was ist jetzt die richtige Rechung?
Gibt es überhaupt eine 6 Tage Woche für Azubis?
Und wenn ja, geht das so eindeutig aus dem Vertrag hervor?


Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage für die Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Jahresurlaub für Jugendliche staffelt sich nach dem Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres:

- unter 16jährige erhalten 30 Werktage
- unter 17jährige erhalten 27 Werktage
- unter 18jährige erhalten 25 Werktage.

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Mindestregelung, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.Der Jahresurlaub beträgt mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage).

Die Dauer des Urlaubs kann in Werktagen oder in Arbeitstagen ausgedrückt werden.

Werktage sind alle Tage, außer Sonntage und Feiertage, von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche)
Arbeitstage sind die Wochentage von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche) außer Feiertage, die auf einen Wochentag von Montag bis Freitag fallen.

Wenn der Urlaub in Werktagen bemessen ist, wird die Urlaubswoche mit 6 Tagen auf den Jahresurlaub angerechnet, auch dann, wenn tatsächlich nur an 5 Tagen in der Woche gearbeitet wird.

Ist der Urlaubsanspruch in dem Ausbildungsvertrag nicht als "freie" Arbeitstage beschrieben, gilt der Urlaubsanspruch als "freie" Werktage.
Also 6 Tage für eine Woche Urlaub.

Weiterhin müssten noch tarifliche Bedingungen (falls vorhanden) berücksichtigt werden.
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Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 5
Danke Wade!

Gut, gehen wir davon aus das es eine 6 Tage Woche ist.

Wie viel ist jetzt nun 1 Urlaubstag wert?

a.) 7 Stunden
b.) 6,66 Stunden
oder c.) 6,75 Stunden

vgl. meine Oben stehende Rechnung
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Ein Urlaubstag ist der Tag an dem Du frei hast.
Nun ist es egal ob der Tag 8h oder 6h Wert hätte.

Es heißt ja Urlaubstag und nicht Urlaubsstunden.

Stunden kann man als "Überstunden" abbummeln, wenn der Arbeitgeber den Begriff kennt.

Die tägliche Arbeitszeit spielt für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet. Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".
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Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 5
Ich habe schon begriffen was ein Urlaubstag ist! :wink:

Also noch einmal zu meiner Frage!

Für einen Feiertag wurden 6,75 Stunden angesetzt

Wenn theoretisch in einer Woche 6 Feiertage hinter einander anfallen würden.
Rechung: 6 Feiertag * 6,75 Stunden = 40,5 Stunden

Für einen Arbeitstag wurden 7 Stunden vereinbart:
Rechnung: 7 Stunden * 6 Tage = 42 Stunden

Oder gehe ich von 40 Stunden/ Woche in 6 Tagen aus:
40 Stunden / 6 Tage = 6,666666 Stunden

Was ist mein Ausgangsgrößte?

Ein Feritag,
7 Stunden pro Tag
Oder 40 Stunden zu 6 Tagen in der Woche?

Wie viel Stunden hat ein Urlaubstag?!?!
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Das ganze jetzt als Mathe Aufgabe zu sehen, wäre mir zu einfach.
Du hast das Ergebnis und es gibt, wie schon so oft, mehrere Lösungswege.

Ergebnis: 7h am Tag und max 40h in der Woche.
Wenn Du denkst, Du wirst um 1/2h betrogen, wenn eine Woche aus mehreren Feiertagen bestünde, dann kläre es in diesem besonderen, dennoch seltenen Fall, mit Deinem Arbeitgeber.
Er wird begeistert sein.

Unsereiner "schenkt" dem Arbeitgeber so ungefähr 20h die Woche.
Und ich weiß wofür !


Den Anspruch, den Du hast, habe ich Dir oben beschrieben.
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Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 5
ja genau, mehrere Lösungswege für das gleiche Ergebnis!!! aber nicht für drei unterschiedliche! *kopfschüttel*

Zitat
Wenn Du denkst, Du wirst um 1/2h betrogen, wenn eine Woche aus mehreren Feiertagen bestünde, dann kläre es in diesem besonderen, dennoch seltenen Fall, mit Deinem Arbeitgeber.
Er wird begeistert sein.


Darum geht’s doch gar nicht! Antworte wenn du kannst auf die Frage, aber unterstell mir bitte nichts!
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
7 Stunden am Tag
40 Stunden die Woche

Ich persönlich kenne keinen Vertrag, der in dieser Form aufgebaut ist!

ALLES kann man mit MAthematik sehen und diese Angaben sind einfach falsch!

7 Stunden am Tag kann keine 40-Stunden-Woche sein!

Und bei einer 40-Stunden-Woche kann nicht ein Tag mit 7 Stunden zu bewerten sein. Punkt und Aus.

Was ich hier noch einmal kurz anmerken möchte. Ich finde es schlimm, dass sich hier irgendwelche Selbstdarsteller hinstellen und der ganzen Welt erzählen, wie viele Stunden sie umsonst für den Arbeitnehmer arbeiten. Sollten diejenigen AT-Beschäftigte sein, dann ist diese Zeit (20 Stunden wäre dann relativ wenig) im Gehalt abgegolten. Kein Tarifbeschäftigter arbeitet eine halbe Woche umsonst!
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
...ich gehe davon aus, wenn du eine gesamte Woche abeitest das du an 6 Tagen insgesamt 40 Stunden arbeitest. Die Verteilung tut nichts zur Sache. Weiter nehme ich an, dass ein gewissen Gleitzeitrahmen existiert.

Dann wäre meine Rechnung:

40 : 6 = 6,66 und ich denke dein AG rundet kulanterweise oder weils EDV-technisch nur 0,25 0,5 0,75 Std. gibt auf. Von demher alles okay.

Sollte feste Arbeitszeiten vereinbart sein, z.B. 5 x 7 und 1 x 5 dann wären m.E. die Stunden des jwg. Arbeitstages anzusetzen.


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