Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Rentenversichernung, Berufsgenossenschaft usw.) bei Abfindungen und Sonderzahlungen?
- müssen die Zahlungen genauso wie beim monatlichen Lohn/Gehalt geleistet werden oder gibt es hierbei Einschränkungen (evtl. Vorteile) ?
- ist der Arbeitgeber zur Zahlung und Anmeldung verpflichtet oder liegt die Pflicht die entsprechenden Beiträge zu entrichten beim Arbeitnehmer?
Vielen Dank und Viele Grüße
Martin
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Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen und Sonderzahl.
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Autor | Beitrag |
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#1 17.09.2007 13:11 Uhr
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Beiträge: 4
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#2 18.09.2007 13:24 Uhr
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Beiträge: 534
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Moin Martin,
kuckst Du hier: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/abfindung_sozialversicherung.htm und hier: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-abfindung.htm Nur eine Sekunde gegoogelt unter dem Stichwort Abfindung Sozialversicherung. Ciao! |
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