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Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen und Sonderzahl.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Rentenversichernung, Berufsgenossenschaft usw.) bei Abfindungen und Sonderzahlungen?

- müssen die Zahlungen genauso wie beim monatlichen Lohn/Gehalt geleistet werden oder gibt es hierbei Einschränkungen (evtl. Vorteile) ?

- ist der Arbeitgeber zur Zahlung und Anmeldung verpflichtet oder liegt die Pflicht die entsprechenden Beiträge zu entrichten beim Arbeitnehmer?

Vielen Dank und Viele Grüße
Martin
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin Martin,

kuckst Du hier:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/abfindung_sozialversicherung.htm
und hier:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-abfindung.htm
Nur eine Sekunde gegoogelt unter dem Stichwort Abfindung Sozialversicherung.
Ciao!


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