Hallo zusammen,
folgende Frage stellt sich mir, ich will eine Unterschied zwischen den o.g. Rechnungslegungsstandards machen. Genauer gesagt, es geht um die Aktivierung von Herstellungskosten. D.h welche Kosten unterliegen dem Wahlrecht und welche unterliegen Pflicht. Im HGB finde ich diese Angaben, aber was mache ich bei IAS oder USGAAP?
In dem tollen Skript der IHK finde ich das nicht wirklich. Kann mir jemand vielleicht einen Tip geben, wo ich die Inhalte nachschlagen kann?
Danke und Gruß
Paolo
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Rechnungslegungsstandard nach HGB, IAS/IFRS und USGAAP
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#1 24.08.2007 19:25 Uhr
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#2 25.08.2007 10:41 Uhr
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Hi,
für IFRS/IAS guckst Du hier: http://www.zingel.de/pdf/03ias.pdf Von US-GAAP habe ich keine Ahnung :-( |
#3 25.08.2007 22:22 Uhr
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Hallo,
folgende Unterschiede bezgl. des derivativen, also gekauften Firmenwertes HGB Aktivierungswahlrecht. Wenn ja dann auf 4 Jahre Abschreiben, oder auf eine geplante Nutzungsdauer von max. 15 Jahren mit fixiertem Plan. IAS Aktivierungsgebot. Der derivative Firmenwert bleibt bis auf weiteres in der gesamten Höhe in der Bilanz. Ausser aufgrund besonderer Umstände Wertminderungen möglich (keine planmäßige Abschreibung). Hoffe geholfen zu haben, tom1200 |
#4 02.09.2007 13:13 Uhr
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Vielen Dank für eure Antworten, jetzt sollte es zum Thema Rechnungslegungsstandards reichen.
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