Forum

Reparatur

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Hallo,

hier eine Aufgabe zu der ich dringend Hilfe benötige.

Im Dezember der Abrechnungsperiode 02 wird eine Maschine defekt. Die Reparatur wird im Februar der Abrechnungsperiode 03 in Auftrag gegeben und am 14.03.03 durchgeführt.
Die Rechnung des Reparaturbetriebes beläuft sich auf 5.000 Eur (netto). Die Bilanz zum 31.12.02 wird am 25.04.03 erstellt. Der Reparaturaufwand soll im Abschluss der Abrechnungsperiode 02 exakt berücksichtigt werden.

Soll ich da ganz einfach 6112 Fremdinstandhaltung 5.000,-; 260 Vorsteuer 800,- an 440 Verbindlichkeiten aLuL 5.800,- buchen???

Gruß
Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

nein, offensichtlich ist eine Rückstellung wegen unterlassener Instandhaltung nach §249 HGB zu buchen. Das bringt die Reparaturaufwendungen in Periode 02. Die Rechnung ist nur noch die Auflösung dieser RS.

Haken der Sache: §5 Abs. 4a Satz 1 EStG :-(
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
wir haben eine Rückstellung gebildet für unterlassene Instandhaltung 2008
"Reparatur einer Maschine"
Nun stellt sich aber im Februar 2009 heraus, dass es sinniger ist eine neue Maschine neuester Generation als Ersatz anzuschaffen.

Wie ist hier nun vorzugehen um dies trotzdem über die gebuchte Rückstellung laufen zu lassen, denn von der GF :shock: steht kein budget für eine neuanschaffung zur verfügung.

Wie ist die rechtliche Grundlage? HGB?

Danke für Hilfe im voraus!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Wenn irgendwas "...AN Rückstellung" gebucht wurde, dann ist mir dieser Satz unklar:

Zitat
Wie ist hier nun vorzugehen um dies trotzdem über die gebuchte Rückstellung laufen zu lassen


Wie kann man etwas "über die gebuchte Rückstellung" laufen lassen? Was soll "laufen lassen" hier bedeuten? Falls damit gemeint ist, etwas aus der RS zu finanzieren, dann liegt ein grundlegendes Verständnisproblem vor: eien RS ist ein Passivposten, der dazu dient, eine Aufwendung in das Jahr zu bringen, dem sie wirtschaftlich zugehört. Aus einer RS kann man nix finanzieren; dazu braucht man Geld. Das ist ein aktivisches Phänomen.

Wenn nix mehr repariert wird, muß die RS aufgelöst werden:

[code:1]Rückstellungen AN Erträge aus Rückstellungsauflösung[/code:1]

Diese Buchung beeinflußt nur die Gewinn- und Verlustrechnung, "beschafft" aber keine Finanzierungsmittel.
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
sorry,
hab mich unklar ausgedrückt. Finanzierungsmittel ist nicht das Thema.
Das Anschaffung nicht gleich Reparatur ist, ist mir auch klar.
Die Ersatz-Maschine ist bestellt. Dafür wird eine Rechnung kommen.

Es muss doch möglich sein den Kauf der Maschine als Aufwand im Jahr 2008 darzustellen, da es ja ein Ersatz war.

Die Rückstellung soll nicht aufgelöst werden.(wäre das dann eigentlich ein Mehr-Ertrag in 2009?)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Es muss doch möglich sein den Kauf der Maschine als Aufwand im Jahr 2008 darzustellen, da es ja ein Ersatz war.


Nein, ein Kauf einer Anlage ist niemals (!) ein Aufwand (Ausnahme: Verbrauchsfiktion, 150 Euro Grenze). Wenn in 2009 angebschafft wird, dann wäre der Versuch, die Anschaffung in 2008 zurückzudatieren, vermutlich ohnehin ein Verstoß gegen die GoB, weil dies nicht der Wahrheit entspricht.

Zitat
Die Rückstellung soll nicht aufgelöst werden.(wäre das dann eigentlich ein Mehr-Ertrag in 2009?)


Ist sie aber, §249 Abs. 3 Satz 2 HGB. Das ist natürlich eine Ertragsmehrung in 2009, die die Ertragsminderung in 2008 ausgleicht.
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
dann war meine vermutung ja richtig.
danke für die hilfe.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Noch ein Tip: das hier ist vermutlich eine AufwandsRS, die nach §5 Abs. 4a oder 4b EStG unzulässig ist. Der Fall verhindert also eine Einheitsbilanz. Aus Gründen der Vereinfachung wird geraten, möglichst steuerliche und handelsrechtliche Wahlrechte so auszuüben und Vorschriften so anzuwenden, daß sie beiden Rechtskreisen gleichermaßen genügen. Das geht nicht immer, und muß auch im Einzelfall beurteilt werden, daher her nur als eher genereller Tip...


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0455 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.05 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8