Hallo alle miteinander,
mein Problem bezieht sich auf die erste Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39.43. Ich lese diesen Ansatz wie folgt

Grundsatz: bewertung zum beizulegenden Zeitwert; (das Semikolon steht genau nach diesem Teilsatz im Gesetz)
wenn jedoch finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sollen zusätzlich dazu die Transaktionskosten berücksichtigt werden.

Leider widerspricht mein Verständnis des Absatzes dem meines Dozenten und dem was ich in irgendeinem meiner diversen Bücher in und zwischen den Zeilen zu lesen meinte. Hier heißt es pauschal: Ansatz zum beizulegenden Zeitwert incl. Transaktionskosten. Kann mir jemand diesen "Widerspruch" auseinander dividieren.

Gruß Heike