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Summen und Saldenlisteübertrag ins neue Jahr 2007

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 5
Ort: Reutlingen
Hallo zusammen,

ich hoffe das ich auf diesen Weg Antwort finde.

Da ich die Buchhaltung für meinen Freund, seit fast einem Jahr tätig, würde ich nun wissen welche Summensalden ich ins neue Jahr übertragen muss. Ich mach zum ersten Mal ein Jahreswechsel und weis einfach nicht genau welche Summensalden ich nehemen soll.

Also ich weis so ungefähr dass ich alle Summensalden von Anlagenvermögen und Umlaufvermögen übertragen muss, aufs neue Jahr.

Wo ich nun meine Problem hab und einfach nicht sicher bin wie es mit den Verb. aus Betriebssteuern und - abgaben, Verb. aus Lohn und Gehalt, Verb. aus Lohn und KirchenSt., Verb. im Rahmen der soz. Sicherheit und das Verrechnungskonto Lohn und Gehalt.

Werden die auch Übertragen???

Dann benötig ich Info wie ich das mit den Waren machen muss. Warenbestand ect.

Ich bedanke mich im Voraus für alle die mir bei dem Problem behilflich sind.

Schön das es so ein Forum gibt.

Gruß

Nalan
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

allgemein gilt der Grundsatz der Bilanzidentität (§252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Der besagt, daß die Abschlußsalden des alten Jahres mit den eröffnungssalden des neuen Jahres übereinstimmen müssen. Also:

- altes Jahr verbuchen
- vorbereitende Abschlußbuchungen
- Bilanz feststellen
- Schlußsalden altes Jahr = Eröffnungssalden neues Jahr

Dies gilt *natürlich* auch für Verbindlichkeiten usw., denn Du wirst eine Schuld ja nicht durch Jahreswechsel los.

Zu den Buchungen des Jahresabschlusses vgl. http://www.zingel.de/pdf/03absch.pdf und zum Warengeschäft in http://www.zingel.de/pdf/03waren.pdf. Wenn Du da aber ganz unsicher bist, würde ich u.U. doch professionelle Hilfe durch einen Steuerbrater empfehlen?


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