Zingelingeling!

Zitat
Das einfache Schreiben reicht also als Beleg?!


Nein, der Beleg wäre eien Gutschrift, an die die gleichen Anforderungen der §§14 ff UStG gestellt werden wie an Rechnungen. Praktisch ist das aber i.d.R. kein Problem, weil die einschlägigen Softwarepakete die ganzen Details ohnehin schon ausdrucken. Oben habe ich mich nur über die Buchungstechnik ausgelassen...