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Richtiger Buchungssatz?!?

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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 4
Hallo Leute

Da ich aus der Schweiz komme, habe ich nun hier eine Aufgabe, bei der halt die MwSt verbucht wird.

Wareneinkauf (Kleiderladen)

Betrag: 1000 Fr.
MwSt: 76 Fr.
Gesamt: 1076 Fr.

Ich habe da nun 2 verschiedene Auflagen eines Buches...wie sieht nun der richtige Buchungssatz aus...bei dem einen Buch lauter er:

Warenvorrat / Kreditoren

beim anderen Buch:

Warenaufwand / Kreditoren...

Kommt das aufs Gleiche heraus?

Vielen Dank für eure Antwort.

Lg Nicole
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Betrag: 1000 Fr.
MwSt: 76 Fr.
Gesamt: 1076 Fr.


WAAAS, nur 7,6% Steuer? Ein Paradies... hier wären es satte 19%, der Frau merkel seis gedankt! :-(

Zitat
Warenvorrat / Kreditoren
beim anderen Buch:
Warenaufwand / Kreditoren...
Kommt das aufs Gleiche heraus?


Beide Buchungssätze sind falsch, und zwar aus zwei Gründen:
1. die Steuer fehlt und
2. Wareneinkäufe sind keine Aufwendungen (ein häufiger Fehler, aber eben doch ein Fehler), sondern Bestandsbuchungen, also im Aktiv zu erfassen. Aufwendungen entstehen stets erst durch Entnahme (und nie durch Einkauf) der Ware.

Richtig ist also:
Warenbestand 1.000
Vorsteuer 76
AN Kreditor 1.076

Die Vorsteuer wird hier als Forderung dem Finanzamt gegenüber behandelt; ob das in der Schweiz auch so ist, weiß ich nicht.

Mehr zur Buchungstechnik der Waren (und warum Wareneinkäufe keine Aufwendungen sind): http://www.zingel.de/pdf/03waren.pdf
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 39
Ort: Berlin
"HZingel" schrieb
Richtig ist also:
Warenbestand 1.000
Vorsteuer 76
AN Kreditor 1.076
Ich bezieh mich hier gleich mal drauf.

Lexware Buchhalter zieht die Steuern erst bei Verbrauch der Ware (also der entsprechenden Aufwandsbuchung). Wer macht da etwas falsch? Oder sind beide Möglichkeiten üblich?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Der Umsatzsteuer unterliegen unternehmerische Lieferungen und Leistungen (§1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Nimm also mal an, daß Du
- heute kaufst,
- dann ein Jahr lagerst und
- erst dann verbrauchst.
Es ist offensichtlich, daß die Steuer vom Lieferanten heute (bzw. in diesem Steuerzeitraum) geschuldet und vom Abnehmer, also Empfänger der Leistung in eben demselben Zeitraum gezogen werden kann.

Eine Ausnahme wäre lediglich die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§20 UStG). Hier wäre aber ebenfalls nicht der Entnahme-, sondern der Zahlungszeitpunkt relevant.

Eine verbrauchsbezogene Besteuerung gibt es mE nach bei Einkäufen gar nicht. Lediglich bei Gütern, deren Verbrauch stets sogleich als Aufwand gebucht wird (Elektrizität), würden Aufwand, Abrechnung und Steuerschuld bzw. -Forderung zeitlich zusammenfallen.

Ach ja, liebe Schweizer... was ich hier geschrieben habe, gilt nur für Deutschland. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht.
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Beiträge: 4
Also dass du die ganze Aufgabe wirklich nachvollziehen kannst, zeig ich dir mal einen Teil davon...:) Bin wohl zu faul gewesen, das Ganze zu posten...

Die Aufgabe sieht wie folgt aus:




Dort siehst du auch meinen "Kleidereinkauf"...also die Verbuchung:)

Vielen lieben Dank! Gruss Nicole
« Zuletzt durch Nicole1989 am 28.11.2007 22:51 Uhr bearbeitet. »
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Ort: Erfurt
Wenn man von Dir erwartet, den Wareneingang als Aufwand zu verbuchen, mußt Du den durch Inventur gefundenen Restbestand am Schluß wieder rausbuchen und separat aktivieren. Das ist buchhalterisch möglich, aber eine sehr schlechte Lösung, weil Du unterjährig ständig falsche Aufwandsdaten hast: dein ganzes Lager wäre dann als Aufwand verbucht - als kostengleicher Aufwand. Deine Deckungsbeitragszahl wäre also auch falsch, und mit ihr alle Zwischenergebnisse... *grausel*

Du solltest ggfs. Deinem Lehrer/Dozenten/Professor mal http://www.zingel.de/pdf/03waren.pdf zeigen. Ich wäre gespannt zu erfahren, was er dazu sagt ;-)


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