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Nachträgliche Boni-Gewährung

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Hallo liebe Zingelgemeinde,

ich habe folgende Frage:
Angenommen, ich will einem Kunden nachträglich einen Bonus gewähren und ich habe keine offenen Forderungen mehr zum Jahresende, wie würde ich diesen Bonus bilanztechnisch erfassen:

ich hätte getippt, Erlösberichtigungen, UST an Forderungen

Könnte es aber sein, dass man, quasi unter der Annahme, dass ein Bonus verrechnet wird, hier eine Abgrenzungsbuchung machen müsste.

Und wie sähe das aus, wenn ich als Kunde o. g. Bonus erhielte?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Gruß
Micha
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Hi Micha,

Boni sind, genau wie Skonto, keine Aufwendungen (sondern Erlös- bzw. AK-Schmälerungen). Sie haben daher nichts mit der rechnungsabgrenzung zu tun, denn die RAP dient ja der periodengerechten Verteilung der Aufwendungen und erträge. Einem Kunden einen Bonus zu gewähren, wäre zunächst eine Forderungsminderung, also ein rein bilanzieller Vorgang. Das muß auch so sein, wenn keine zu mindernde Forderung mehr besteht - aber es führt dann zu einer Verbindlichkeit dem Kunden gegenüber ("kreditorischer Kunde"). Wie Du das buchhalterisch erfaßt, hängt auch vom Vertrag und den AGBs ab: wird der Bonus in Bargeld ausgezahlt, so muß es passiviert werden. Wird der Bonus verrechnet, so könnte es mE nach auch auf einem forderungskto verbucht werden; dieses wird dadurch aber zu einem passivkto, denn die aktiv-Passiv-Zuordnung eines Bestandskontos hängt letztlich ja nur vom Saldo ab. Die Debitoren können also ausnahmsweise auch auf die Passivseite rutschen - ganz so, wie das Bankkonto ja auch aktiv oder passiv sein kann, je nach Saldo.
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Hm,

kreditorische Debitoren und debitorische Kreditoren, hab ich mal früher gelernt. Mein Problem liegt jetzt darin, dass ich in einer vorgegebenen Bilanz "übrige sonstige Forderungen" und "übrige sonstige Vbl" habe und die Konten gar nicht gebraucht habe. Ist aber im Lösungsvordruck drin, obwohl andere Konten, die sich ausgeglichen haben, dort auch weggelassen worden sind. Und da dachte ich, vielleicht wár die Nachlassgewährung bzw. der Erhalt gemeint, dass dies eben über diese Konten gebucht werden müsste. Sonst würde ich direkt auf die Forderungen bzw. Vbl buchen, mangels Personenkonten.
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Hi,

rein theoretisch, also aus den Buchungsregeln heraus argumentiert wäre es nicht falsch, ein Konto "Ford LL" in den Passiva zu entdecken - eben im beschriebenen Fall. Aber alle würden wohl erst überrascht sein. Daher bucht man solche Posten oft in besondere Verbindlichkeitenposten aus - und genau das könnten diese Konten sein, die Du nicht zuordnen konntest. Dies ist aber "nur" eine Frage der formalen Gestaltung des Problems... da weiß ich nicht, was von Dir erwartet wird bzw. was in Deinem Betrieb / Deiner Schule üblich ist. Da sowas selten ist, oder besser wenn es selten ist, kann man es übrigens auch aus den Personenkonten rausnehmen und gesondert verwalten; empfehle ich aber nicht, denn dann wird es vielleicht später vergessen.
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Dann mach ich das jetzt so und buche auf die sonstigen Ford. bzw. Vbl.

Abschließend eine letzte Frage, wo ich dich quasi an der Tastatur habe.

Mein Kollege und ich haben einen PKW gekauft. Buchung kein Problem. Gezahlt wird ein Teil als Inzahlungnahme, nämlich eine Maschine. Auch das hab ich problemlos hinbekommen. Dann bleibt noch eine Restvbl bestehen. Und die soll mein Kollege nun übernehmen.

Ich dachte daran, wie folgt zu buchen:
Verbindlichkeiten (nämlich der offene Rest)
an
Privatkonto Kollege (kann das sein?)
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Also jetzt wird schwieriger. Wunder was Di da alles aus den tasten purzelt ;-) Zunächst: ein Privatkto hat nur ein Vollhafter. Die Buchung geht also weder für eine Kapitalgesellschaft nich für die StG oder den Kommanditist. Die Privat-Buchungen sind in der Praxis eher selten & nur in Prüfungen häufig.

Wird gemeinsam gekauft, so kann schon hierdurch eine Gesellschaft entstehen, denn es kann ein gemeinschaftliches Ziel vorliegen (§§704 ff BGB). Man müßte also erst prüfen, welche Auswirkugn das auf die Buchführung hat. Einfacher wäre es, der Kollege zahlt dem Buchführer seinen Anteil und der Buchführer zahlt an den Verkäufer. Das wäre:

1. Fuhrpark, VSt AN VerbLL

bei Kauf. Problematisch kann aber die Eigentumszuordnung sein, denn diese bestimmt über die Buchung. Eine einfach Lösung wäre,

2. Ford. AN Erträge

zu buchen. Dann könnte der Buchführer mE nach auch die AfA für das fahrzeug voll in Anspruch nehmen, wäre aber auch alleiniger Eigentümer. Der Kollege wäre lediglich Nutzer. Vorteil dieserBuchung ist, daß jetzt die Inzahlungnahme der Maschine problemlos zu buchen wäre:

3. VerbLL AN Maschinen, USt.

Die (restlichen) Zahlungen an den Verkäufer sind jetzt

4. VerbLL AN Bank

und die Zahlungseingänge vom Kollegen wären

5. Bank AN Ford

Hier ist aber anzumerken, daß es je nach konkreter Vertragsgestaltung auch anders gehen könnte; dies ist sozusagen nur ein Vorschlag. Für sowas gibt es keine feststehende Standardmethode sondern nur von Fall zu Fall zu gestaltende Einzellösungen.
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Na ja, ausgedacht hab ich mir das nicht. Es geht letztlich um diese Aufgabe:

Wir kaufen am 17.10.02 ein Kraftfahrzeug zum Preis von 46.400 EUR (inkl. 16 % USt). Wir geben eine alte Büromaschine im Wert von 5.800 EUR (inkl. 16 % USt) in Zahlung. Die alte Maschine - mit Anschaffungskosten von 15.000 EUR - ist bis auf 1 EUR indirekt abgeschrieben. Den Restkaufpreis zahlt der Gesellschafter B aus eigener Tasche.

Und ich hab jetzt schlicht das Problem, dass ich den Kauf als erstes gebucht habe mit Fp und Vst an Vbl. und dann die Inzahlungnahme mit Vbl an Büromasch., Erträge und Ust. (und vorher natürlich die Wb aufgelöst). Nur hab ich jetzt eben auf meinem Vbl Konto eben einen Rest stehen, den ich schlicht nicht ausgebucht bekomme.
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Hi,

Zitat
Wir kaufen am 17.10.02 ein Kraftfahrzeug zum Preis von 46.400 EUR (inkl. 16 % USt).


Also die Unternehmung kauft. OK, wird nämlich gleich wichtig.

Zitat
Wir geben eine alte Büromaschine im Wert von 5.800 EUR (inkl. 16 % USt) in Zahlung. Die alte Maschine - mit Anschaffungskosten von 15.000 EUR - ist bis auf 1 EUR indirekt abgeschrieben.


Also ist 5.800 Euro der tatsächliche INzahlungnahmepreis?

Zitat
Den Restkaufpreis zahlt der Gesellschafter B aus eigener Tasche.


Was genau soll das heißen - aus der Kasse? Wenn nein, dann handelt es sich um eine Privateinlage, und das wäre dann wirklich eine Privatbuchung. Normal wäre aber, wenn das Unternehmen kauft, auch die Kasse des Unternehmens zum Zahlen zu verwenden.

Zitat
Und ich hab jetzt schlicht das Problem, dass ich den Kauf als erstes gebucht habe mit Fp und Vst an Vbl.


OK, gut.

Zitat
...und dann die Inzahlungnahme mit Vbl an Büromasch., Erträge und Ust.


OK, auch gut. Die Büromaschinen aber nur mit dem einen Euro...

Zitat
Nur hab ich jetzt eben auf meinem Vbl Konto eben einen Rest stehen, den ich schlicht nicht ausgebucht bekomme.


Wenn die unternehmerische Kasse ("eigene Tasche"?) benutzt wird, Vbl AN Kasse. Wenn der Unternehmer B von außen Mittel zuführt, vorher Kasse AN Privat B und dann Vbl AN Kasse.


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