Moni Moin
Das der Maximale Degressive Abschreibungssatz für bewegliches Anlagevermögen das zwischen dem 01.01.2006 und 01.01.2008 angeschafft wurde (wird) das dreifache des linearen und max 30% beträgt, ist inzwischen auch zu mir durchgedrungen.
Wie sieht es jetzt aber mit der Sonderabschreibung aus die ja 20% betragen darf.
Verstehe ich das richtig das ein kleine Firma (unter 204517€ Gesamtvermögen im verganenen Jahr) im besten Fall für ein im Jannuar beschaftes Wirtschaftsgut in den ersten 4 Jahren 50% pro Jahr degressiv abschrieben darf (abzüglich der Ansparrücklage??)
Gruß Kai
Forum
Sonderabschreibung in Verbindung mit einer Ansparrücklage.
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 23.02.2007 12:07 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2007
Beiträge: 3
|
|
#2 23.02.2007 18:54 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Dec 2006
Beiträge: 119
Ort: Dortmund
|
Hallo,
wir haben es so gelernt, daß eine Sonderabschreibung bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe von 20% abgeschreiben werden darf, eine zeitanteilige Kürzung wie beui der normalen Afa erfolgt hier nicht. Aber es gibt Vorraussetzungen was eine Sonderabschreibung ist. Gruß Caunt |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0098 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.33 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8