Fall
Schadenersatz aus Personenschaden bei Unfall am 15.02.2002 von der Polizei aufgenommen
Lösung bel § 199 (2) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf die Entstehung ... in 30 Jahren nach Begehung der Handlung.
Somit wäre die Geschichte am 16.02.2032 verjährt
ODER?
Lösung BWL-CD 14.02.2012 (was der Verjährungsfrist von "sonstigen Schadenersatzansprüchen entspricht)
Hab ich mal wieder nen Nebensatz nicht gelesen?
Forum
Verjährungsfristen
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#1 06.11.2006 18:16 Uhr
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#2 06.11.2006 19:32 Uhr
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Hi,
wieder das gleiche Spiel... welche Datei?? Allgemein scheint sich die Lösung in der Tat auf §199 Abs. 3 Nr. 1 oder Abs. 4 BGB zu beziehen; ich müßte mir die Sache genauer ansehen. Vermutlich ist hier die Aufgabe etwas mißverständlich gestellt und es würde reichen, "ohne Personenschaden" zu schreiben. |
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