Guten Tag!
Welche Pflichtangaben gibt es für die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung?
Reicht eine Bruttosumme und die enthaltenen Steuerwerte je Satz, oder muss auch Netto zwingend angegeben sein?
Muss die Bemessungsgrundlage je Steuersatz angegeben werden?
Oder reicht auch netto je Satz und dann eine MwSt-Summe?
Danke
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Steuerangaben auf Rechnung
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#1 06.11.2006 18:15 Uhr
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#2 06.11.2006 19:27 Uhr
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Beiträge: 7407
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Hi,
bei Rechnungen, die nicht unter die Kleinbetragsgrenze des §33 UStDV fallen, nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie nach Nr. 8 derselben Vorschrift den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Bei Rechnungen über Kleinbeträge (dieses Jahr 100 Euro, ab 2007 sind das 150 Euro, Erstes Bürokratieabbaugesetz) genügt nach §33 Satz 1 Nr. 4 UStG das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz. Also: normalerweise reichen Netto und Steuer, bei Kleinbeträgen Brutto und Steuersatz. |
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