Hallo zusammen,

folgende Frage stellt sich mir: wann darf ich mit i.V. zeichnen?

Ich darf in unserem Unternehmen Kundenschreiben mit i.A. + Name zeichnen.
Dies darf ich im Rahmen meiner Wertgrenze zeichnen (bis Betrag X).
Über der Wertgrenze muss meine Führungskraft unterschreiben.

Was bedeutet nun i.V. (in Vertretung, soweit so gut...) ?
Darf ich - sofern mich meine Führungskraft autorisiert - mit i.V. + Name zeichnen, wenn ich meine Führungskraft vertrete ?
Als Beispiel:
i.V. Harry Hirsch (wäre jetzt mal ich..)
für XYZ

Wo kann ich das nachlesen, wer hat nen Tipp ?
Gruß & Danke