Hallo!
Komme bei einer Aufgabe leider nicht weiter. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
Sachverhalt
Max Mustermann wohnt mit seiner Ehefrau Waltraud in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielten im Kalenderjahr 2002 folgende Einnahmen
-Max Mustermann betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 €. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 € als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zwei zusätzliche Lkw angemietet wurden. Außerdem wurden für ein langfristiges betriebliches Darlehen Zinsen in Höhe von 2.500 € gezahlt.
-Im Kalenderjahr 2001 hatte das Unternehmen von herrn Mustermann noch keinen Gewinn erzielen können, sondern es wurde ein Verlust in Höhe von 25.000 € erwirtschaftet, der im Kalenderjahr 2001 und auch in den vorangegangenen Kalenderjahren nicht ausgeglichen wurde.
-Waltraud Mustermann arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 €. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte tägich eine Strecke von 28 kmh zurück.
-Die Eheleute haben zusammen Zinsen in Höhe von 15.500 € gutgeschrieben bekommen. Beide Ehegatten erhielten die Zinsen je zur Hälfte.
-Außerdem ist es Waltraud Mustermann gelungen, in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem Einsatz von nur 2.000 € aufgrund einer lukrativen Aktienanlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös (8.000 €) haben sich Max und Waltraud Mustermann im November 2002 einen zweiwöchigen Urlaub in der Karibik geleistet.
Aufgabe
Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerpflicht der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2002. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 € gezahlt wurden sowie eine Spende in Höhe von 1.000 € an die UNICEF geleistet wurde.
Bis jetzt habe ich wie folgt angefangen
Nach § 1 Abs. 1 EStG sind die Eheleute Mustermann uneingeschränkt steuerpflichtig, da sie ihren Wohnsitz im Inland haben (§ 8 OA).
Sie werden nach §§ 26 Abs. 1, 26 b EStG i.V. § 26 Abs. 3 EStG zusammen veranlagt, da eine rechtsgültige Ehe vorliegt und die Eheleute keine Aussage zur Veranlagungsart getroffen haben.
Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem Splittingtarif nach §§ 32 a Abs. 4 EStG.
Max und Waltraud erzielen folgende Einkünfte
Einnahmen aus Gewerbebetrieb ´02 100.000,00 EUR
./ Werbungskosten 50.336,00 EUR
Mietzahlungen für 2 Lkw 20.000,00 EUR
angefallene Schuldzinsen 2.500,00 EUR
Verlustvortrag aus ´01 25.000,00 EUR
Gewerbesteuer ´02 5.540,00 EUR
_________________________________________________________________________________________
Einkünfte 49.664,00 EUR
Arbeitsverhältnis Waltraud Mustermann
Aus ihrem Arbeitsverhältnis mit der Mainzer Volksbank erzielt Trude Tüchtig Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Einnahmen Waltráud 32.500,00 EUR
./. Werbungskosten 2.376,00 EUR
220 Tage * 10 Km * 0,36 EUR = 792,00 EUR
220 Tage * 18 Km * 0,40 EUR = 1.584,00 EUR
___________________________________________________________________________________________
= Einkünfte 30.124,00 EUR
Aber wie mache ich weiter?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Geisslein
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Einkommensteuer
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#1 15.08.2006 12:09 Uhr
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