Hallo zusammen,

folgender Fall:
"U ist in einem Zivilprozess vor der 21. Zivilkammer des Landesgerichtes Stuttgart in 1. Instanz unterlegen. Die Nachforschungen des Rechtsanwaltes Dr. Z ergeben, dass nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landesgerichtes Stuttgart S, L und W Mitglieder des 21. Zivilkammer sind; anstelle des Richters S hatte jedoch Richter R mit entschieden – dies auf Weisung des Landesgerichtspräsidentin, da S, ebenso wie der als sein Vertreter vorgesehene M, erkrankt waren. Kann U gegen das Urteil vorgehen ?"

- Handelt es sich hier um einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, weil ja hier die formelle Seite nochmals überprüft wird.
-Wenn es sich um ein Rechtsmittel handelt, so kann U gegen das Urteil Berufung einlegen

-Die Rechtsmittel Beschwerde und Revision entfallen in diesem Fall
-Was fällt euch hierzu noch ein ? Ich finde die Frage ziemlich schwammig und weiß nicht inwieweit ich diese beantworten soll – vielleicht habt ihr ja noch ganz andere Ideen.

Vielen Dank