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Selbstständige bzw. GbR und Buchhaltung...?

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Registriert: Jun 2006
Beiträge: 1
Ort: Pirna
Hallo,

zwei Bekannte von mir sind dabei sich selbstständig zu machen, und sie haben mich gebeten Buch zu führen. Durch meine Lehre bin ich schon ein wenig bewandert aber es hapert an ein paar Fragen: :?

1. Wie berechnet man am besten die Löhne und auf welche Konten bucht man diese? Meine Idee für eine gerechte Verteilung wäre ein Grundlohn zuzüglich einem Prozentsatz vom Gewinn... ist das realistisch oder gibt es da andere gesetzliche Regelungen?

2. Werden die Abschreibungen auf BGA, Firmenwaagen etc. wie gewohnt behandelt oder gibt es für Selbstständige/GbR gesonderte Regelungen?

Ich danke schon im Voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten!!

LG XieXie :)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi & willkommen im Forum,

Zitat
...und sie haben mich gebeten Buch zu führen


Ich empfehle Dringend einen Blick in das Steuerberatergesetz. Falls Du nicht Steuerberater bist, und das keine Familienangehörigen aufsteigender Linie sind, sind Deine diesbezüglichen Befugnisse eingeschränkt. Kurz gesagt darfst Du nicht, was Du anscheinen vor hast. Aber ganz unabhängig davon: solltest Du es überhaupt?

Zitat
1. Wie berechnet man am besten die Löhne und auf welche Konten bucht man diese?


Hier bin ich mir nämlich gar nicht so sicher, wenn Du diese Frage stellst - durch die diversen speziellen Regelungen der EStG und der LStDV einschließlich der zahlreichen Meldepflichten ist das nicht so einfach. Aber selbst wenn das ein Programm für Dich macht, solltest Du wissen:

Bruttoentgelte
Gesetzl. Personalaufwand
AN Verb. FA
AN Verb. SV
AN Verb. AN

Zitat
2. Werden die Abschreibungen auf BGA, Firmenwaagen etc. wie gewohnt behandelt oder gibt es für Selbstständige/GbR gesonderte Regelungen?


Auch bei dieser Frage kriege ich so meine Zweifel, ob Du der Verantwortung einer Buchführung für Dritte gewachsen bist. Nichts für ungut, aber auch hier gibt es eine ganze Menge Regelungen, die man im Hinterkopf haben sollte - aber diese sind nicht speziell für Selbständige oder GbR gemacht, sondern für Steuerpflichtige. Also, leider, für alle.

Ach ja, übrigens... da sind eine Menge Dinger vorher zu klären, z.B. ob überhaupt eine Buchführungspflicht besteht. Bedenke, daß die Umsatzgrenze i.H.v. derzeit 350.000 Euro (§141 Abs. 1 Nr. 1 AO) auf 500.000 Euro angehoben werden soll (vermutlich im August), aber die Gewinngrenzen wahrscheinlich bleiben - und beide nur für Gewerbebetriebe, nicht aber für Freiberufler gelten. Sowas soltlest Du erst klären - und ich vermute, daß dabei eine Nullnummer rauskommt.


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