Hallo!
Ich frage mich gerade, ob die Krombacher Brauerei mit ihrem aktuellen Werbespot (Jauch & Völler) nicht gegen das UWG (§3) verstößt,
i.v.m. §4 Nr.1 "....oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen". --> gefühlsbetonte Werbung.
--> Ausnutzen der Spendenbereitschaftder "Bevölkerung"
Vor einiger Zeit gab es doch so ein ähnliches "Projekt" von Krombacher, mit dem qm Regenwald, den man retten soll, wenn man eine Kiste Krombacher kauft.... Gab es damals nicht schon Gerichtsverhandlungen deswegen?
Nicht das ich gegen das Projekt wäre (das Bier kann man ja trinken), aber nur mal so grundsätzlich gefragt.....
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Krombacher - Jauch & Co, Verstoß gegen UWG?
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#1 01.06.2006 00:42 Uhr
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#2 28.10.2006 21:29 Uhr
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Sehr witzig das ganze,
habe heute den Beitrag (der ja schon etwas älter ist) gelesen... bzw. hab mir vor ner Woche oder so das gleiche gefragt als ich für meine Prüfung in 2 Wochen das UWG und GWG bearbeitet habe. Und heute Abend lese ich in der Zeitung BGH gibt Krombacher recht Unternehmen dürfen Werbung für ihre Produkte grundsätzlich mit der Unterstützung von Umweltprojekten verknüpfen. Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof zwei gerichtliche Verbote einer Werbung der Krombacher Brauerei auf, die ihren Kunden für den Kauf eines Kastens Bier den Schutz von einem QM Regenwald versprochen hatte. Nach der BGH-Entscheidung müssen die Vorinstanzen nun aber erneut prüfen, ob die Werbung irreführend war. So.. und da ich den Zeitungsbericht gerade abgeschrieben habe hoffe ich mal, dass ich nicht gegen irgendein Recht verstoße. Wenn doch @ lieber Admin - lösche es oder formuliere es um. Kenn mich da nicht so aus ob ich überhaupt abschreiben darf. |
#3 28.10.2006 22:07 Uhr
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Hi bel,
nein, Zitieren aus Zeitungen ist erlaubt :-) ausdrücklich durch §51 UrhG gedeckt ;-) |
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