Hallo!
Ich hab da mal folgende Frage:
Das inländische Unternehmen veranstaltet eine Messe in Deutschland. Dafür berechnet sie den Ausstellern eine Messegebühr zzgl. MwSt.
Muss die USt auch berechnet werden, wenn der Aussteller ein "Ausländer" ist?
Ich meine JA, da die Leistung in Deutschland erbracht worden ist, und nicht ins Ausland exportiert worden ist.
2. Was macht der Ausländer denn mit der deutschen USt.? Kann er diese zuhause irgendwie geltend machen?
cu
biker3105
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USt bei einer inlä. Leistung an einen ausländischen Kunden?
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Autor | Beitrag |
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#1 24.05.2006 00:18 Uhr
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Beiträge: 88
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#2 24.05.2006 08:43 Uhr
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Beiträge: 7407
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Moin,
natürlich muß eine USt. berechnet werden, weil der Ort der Lieferung oder Leistung ja in Deutschland liegt. Was der Ausländer mit der deutschen USt. macht, also ob und wenn ja wie er diese erstattet bekommt, ist seine Sache und nicht Gegenstand der Überlegungen des deutschen Leistungsanbieters. |
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