Forum

Seit wann müssen sich denn Controller mit IFRS auskennen?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

eigentlich schon immer: die Daten des internen wie des externen Rechnungswesens sind nämlich eine wesentliche Grundlage für das Controlling. Ich würde auch zwischen "Bilanzierung" und "Controlling" keine scharfe Trennlinie ziehen: wer aus Bilanzdaten Kennzahlensysteme errichtet, ist Controller, muß aber die Bilanzdaten, die er hat (oder bekommt), bewerten können. Und hier liegt genau der sprichwörtliche Hase im Pfeffer: die Bewertung in den IFRS unterscheidet sich nämlich stark von der im HGB.
Mitglied
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 271
"HZingel" schrieb
Hi,

eigentlich schon immer: die Daten des internen wie des externen Rechnungswesens sind nämlich eine wesentliche Grundlage für das Controlling. Ich würde auch zwischen "Bilanzierung" und "Controlling" keine scharfe Trennlinie ziehen: wer aus Bilanzdaten Kennzahlensysteme errichtet, ist Controller, muß aber die Bilanzdaten, die er hat (oder bekommt), bewerten können. Und hier liegt genau der sprichwörtliche Hase im Pfeffer: die Bewertung in den IFRS unterscheidet sich nämlich stark von der im HGB.


Aha, dann würde ich nach deiner Definition irgendwann auch zum Controller mutieren, wenn ich z.B. nachm Studium im Bereich Konzern-ReLe arbeite und aus einem Jahresabschluß bestimmte Kennz. ableite? Das wäre ja echt lustig, weil dann wäre ich wohl der erste praktisch arbeitende Controller der Welt, welcher an der Uni noch nie Controlling als Vorlesung gehabt hat *grins* ;)
Ich bin trotzdem der Meinung, daß man Buchführung (egal ob nach IFRS oder HGB) und Kostenrechnung funktional auf der operativen Ebene scharf trennen muß. Taktisch und Strategisch innerhalb von Kennzahlensystemen kann durchaus eine Verbindung bestehen. ABer ich kann mir ned vorstellen, daß der Kostenrechner bei einer Abschreibung vorher guckt, wie das Objekt in der Buchhaltung abgeschrieben wurde.

ÜBRIGENS: hab eben deinen Artikel über AStG gelesen und finde ihn echt gut, aber bitte EinkommenSteuer mit einem S (siebte Zeile von oben) und dazu noch reinschreiben, daß die meisten § des AStG kraß europarechtswidrig sind und bald durch den EuGH (v.a. die Wegzugsbesteuerung) kassiert werden!

http://www.bwl-bote.de/20060521.htm
Mitglied
Registriert: May 2006
Beiträge: 89
Hallo.
Zitat
Kann ich wenn es mal dazu kommt, einfach dem Management sagen, daß ich mich weigere Rationalisierungsmaßnahmen in Form von Entlassungen auszuarbeiten? Würde man mich dann bestrafen und kündigen?

Das kann man so sehen. Und nicht jedem (Personaler) gefällt diese Tätigkeit:
Immerhin: der hier versucht den Schaden gering zu halten :-)

mfg MisterL
« Zuletzt durch spamfighter am 25.10.2012 11:22 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Lord,

auf eine Art ehrt es Dich, daß Du nicht an Entlassungen mitwirken willst, auf die andere Art aber auch nicht, denn einige haben sich ihren Rauswurf auch redlich verdient. Ich denke, daß es eine unabweisbare Tatsache ist, daß rationalisiert wird - und wenn man damit nichts zu tun haben will, sollte man in einem Bereich arbeiten, der sozusagen personalfern ist. Das IAS/IFRS-Regelwerk bietet ja genug anderweitige Facetten für diese ehrenwerte Haltung. Eine Weigerung kann aber zweifellos arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Um den Produktivitätsbegriff, der ja Hauptziel einer jeden Rationalisierungsmaßnahme ist, wirst Du aber nirgendwo herumkommen, auch und gerade nicht im Controlling - das ja oft Operations Research Techniken zur Produktivitätssteigerung einsetzt. Schließlich befasse ich mich ja selbst seit über zwanzig Jahren mit der betriebswirtschaftlichen Optimierung, hatte aber seither zwar schon viele Verhältnisse, aber keine Arbeitsverhältnisse, und also auch niemanden gekündigt, ob verdient oder nicht ;-)


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0314 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.45 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9