Hallo,
folgendes Problem bei der Jahresabschlussanalyse / Kennzahlenberechnung:
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften müssen die kalk. Kosten (Unternehmerlohn, EK-Zins, Miete) noch vom Jahresüberschuss abgezogen werden, um das tatsächliche betriebswirtschftliche Ergebnis (und damit ein z.B. mit dem GmbH-Gewinn vergleichbares Ergebnis) zu erhalten.
Statt dem Gewinn ist in den Kennzahlenformel also immer der Ausdruck (Gewinn - kalk. Kosten) einzusetzen.
Im Bundesbetriebsvergleich für das Schreinerhandwerk werden die EK-Rentabilität und die GK-Rentabilität also wie folgt berechnet:
EK-Rent = (Gewinn - kalk. Kosten) / EK
GK-Rent = (Gewinn - kalk. Kosten) / GK
wobei - und hier kommt nun mein Problem - bei den kalk. Kosten ausdrücklich nicht der kalk. EK-Zins berücksichtigt werden darf!
1. Frage: Warum nicht?
2. Wenn das korrekt sein sollte (ich hoffe, hier eine Begründung dafür zu erfahren), gilt aber der in der Kennzahl "Return on Investment" (RoI) festgehaltene Zusammenhang nicht mehr:
RoI = Umsatzrentabilität x Kapitalumschlag,
Weil: RoI entspricht der GK-Rent, die im Zähler noch den kalk. EK-Zins beeinhaltet, während die Umsatzrentabilität = (Gewinn - kalk. Kosten) / Umsatz im Zähler den kalk. EK-Zins nicht mehr aufweist.
Bei mir große Verwirrung - wer kann das Kuddelmuddel auflösen?
PS.
Ähnliches gilt übrigens für die Berechnung der GK-Rent nach der überall zu findenden Formel: GK-Rent = (Gewinn + FK-Zins) / GK
Wird diese Formel eingesetzt, haben wir wieder das Problem RoI <> GK-Rent. (Wer nach Zingel die GK-Rent ohne FK-Zins berechnet, hat das Problem nicht, aber was wird dann aus der Vergleichbarkeut der Kennziffern, wenn an jeder Stelle anders gerechnet wird?)
Vielleicht kann auch zu diesem Problem hier noch kurz eine Erläuterung gepostet werden.
Danke
Hartmut
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Kennzahlen / Personengesellschaften, e.K. / kalk. Kosten
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#1 21.05.2006 12:15 Uhr
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