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Außenwirtschaft Prüfungserfahrungen

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Registriert: Jun 2006
Beiträge: 63
guten abend,

wie habt ihr euch auf diesen prüfungsexoten vorbereitet?
das skript sicherlich durch gelesen und auch sicherlich die eine oder ander prüfung durchgerakkert....

wie macht mans am besten....wenn man das thema nicht wirklich im alltag benötigt. erfahrungsberichte und tips jederzeit willkommen :D
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Registriert: Mar 2006
Beiträge: 88
Ort: Tief im Westen
Hi Markus,

ganz einfach:
1. alte Prüfungen geübt, immer wiederkehrende Fragen erkannt = halbe Miete

2. Das Akkreditiv/ B/L und solche Sachen sehr genau angeschaut

3. auf das Glück hoffen, dass Fragen gestellt werden, die man in irgendeiner Form richtig beantworten kann

Panik nützt nix :wink:

cu Biker3105 8)
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

dem Posting von Biker möchte ich noch anfügen, daß viele Dokumente in English sind. Du solltest also wissen, warum "said to contain" auf dem B/L steht und was für Freizeichnungsklauseln es geben könnte. Natürlich mußt Du alle vier Arten von Incoterms (E/F/C/D-Gruppen) vorwärts, rückwärts, aufwärts und abwärts kennen. Auch Kenntnis von Abkürzungen ist relevant; es gab sogar allen Ernstes Fragen wie "was bedeuten diese Abk..." im Wert von je einem Punkt (was macht noch gleich die IATA??). Ach ja, und die ARten der Auslandsbeziehungen: Indirekter Export, direkter Export, Joint Venture usw...
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Registriert: Mar 2006
Beiträge: 88
Ort: Tief im Westen
Hi Harry,

interessant, said to contain habe ich noch nie gehört.

Kann man das so übersetzen: :?:

Unbekannt-Klausel: Durch die Aufnahme dieser Klausel ins B/L spricht sich der Verfrachter von jeglicher Verantwortung fuer den Inhalt eines Containers oder Packstueckes frei.

Eine andere Erklärung (lt. Internet):
"sollte enthalten", als Klausel auf dem B/L

beides richtig?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Biker,

na ja, der Verfrachter wird nur von Qualitäts- und ähnlichen Haftungen für art, Menge und Güte freigestellt. Eine vergleichbare Klausel ist "Shippers load, count and stowage" oder "Received in apparent good order and condition unless otherwise stated as far as ascertained by reasonable means of checking" oder "Weight, measure, marks and numbers, quality, contents and value are as declared by the Shipper but unknown to the carrier". Befindet sich aber im Weizen ganz aus versehen eine Scud-Rakete für Nordkorea (oder in den Ölfässern eine Heroin-Lieferung für deutsche Schulhöfe), so würde gewiß keine Haftungsbefreiung gegeben sein ;-)


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