ist kein Haustier, sondern nicht selten eine erfolgreiche Gesschäftsidee, wie man hier erfahren kann
http://www.abmahnwelle.de/index.html

Zwar läßt § 8 Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Schluß zu, daß das vom Gesetzgeber ursprünglich so nicht vorgesehen war:

Die Abmahnung ist missbräuchlich und somit unzulässig, wenn sie "vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen". (abmahnwelle.de)

Jedoch widerlegt die Tatsache, daß gegen den ausufernden Mißbrauch nichts unternommen wird, eben auch nicht den Verdacht, daß Politiker und Lobbyisten an der gegenwärtigen Situation im Grunde doch Gefallen finden. Daher könnte sich die Mühe, die Seite o.g. aufmerksam zu lesen, über Hintergrundinformationen zum jüngst publik gewordenen Urteil gegen den Heise-Verlag hinaus auch als "geldwerter Vorteil" erweisen, der ausnahmsweise einmal nicht versteuert werden muß.

Grüße,
Peter