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Erlöskonten im BAB???

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Hallo,
ich hab mal wieder ne Frage zum BAB: muss ich im BAB nicht auch ausserordentliche Erlöse auflisten, die meine Kosten senken? Ich denke da zum Beispiel an Kantinenaufwand. Dazu gibt es ein Erlöskonto, da die Angestellten für Ihr Essen bezahlen müssen. Diese Erlöse vermindert also mein Konto Kantinenaufwand und muss somit erfasst werden, oder? Ansonsten fliessen ja erhöhte Kosten in meine Kalkulation...
Ich habe eine ganze Reihe solcher Konten und bin mir nicht ganz sicher wie ich diese am Besten im BAB unterbringe.
Vielen Dank im voraus,
MfG Martin
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Hi,

der BAB dient eigentlich nur der Ermittlung von Kostenverhältnissen, genannt Zuschlagssätze. Außerordentliche Posten sollte es gar nicht geben, IAS 1.85, http://www.bwl-bote.de/20060212.htm. Will man das Betriebsergebnis der einzelnen Kostenstellen zeigen, müssen natürlich auch alle Umsätze rein - so daß man zeigen könnte, ob die Kantine beispielsweise ein Cost Center oder ein Profit Center ist.
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hallo nochmal,
ich probiere nur die kosten so genau wie möglich auf die einzelnen kostenstellen umzulegen um, möglichst genaue, stundensätze zu bekommen. wenn ich jetzt nur die kosten der abteilung für die kantine umlege, nicht aber die erlöse, dann verfälscht das doch mein bild, oder?
die abteilung kauft zum beispiel für 10.000euro essen ein, die mitarbeiter bezahlen dafür aber 5.000euro. dann dürfen doch lediglich 5.000euro als kosten auftauchen, oder sehe ich das falsch?
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Natürlich (!) dürfen nur die Kosten umgelegt werden, wir wollen doch genaue Sätze erhalten, oder? Die Frage der Erträge hat nichts mit den Kosten zu tun; die Kosten bleiben stets dieselben, ganz gleich, wie hoch der ihnen gegenüberstehende Ertrag ist. Analog zum Verrechnungsverbot der Buchhaltung sollten auch im BAB Kosten nie mit Erträgen verrechnet werden, weil dies das Bild verfälscht.
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mein chef will einfach wissen was ihn eine stunde der kostenstelle kostet wenn er preise für maschinen kalkuliert. wenn ich verpackungsmaterial kaufe um eine maschine zu verpacken dann stelle ich das dem kunden ja auch in rechnung. wenn ich dann die kosten drin lasse, aber nicht die erlöse dazu nehme dann kalkulier ich das ja doppelt in den preis mit rein.
einmal kommen die kosten in der kalkulation rein und dann stell ich es noch gesondert in rechnung.
das ist doch doppelt gemoppelt, oder?
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Zitat
mein chef will einfach wissen was ihn eine stunde der kostenstelle kostet wenn er preise für maschinen kalkuliert.


Genau deshalb haben die Erlöskonten nichts im BAB verloren.

Zitat
wenn ich verpackungsmaterial kaufe um eine maschine zu verpacken dann stelle ich das dem kunden ja auch in rechnung.


Genau - gleiche Begründung.

Zitat
wenn ich dann die kosten drin lasse, aber nicht die erlöse dazu nehme dann kalkulier ich das ja doppelt in den preis mit rein.


Autsch! Kosten sind bewerteter, periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung. Werden sie mit Leistungen oder Erträgen verrechnet, so werden sie verfälscht - d.h., man verrechnet zu wenig und betrügt sich also selbst. Zweck der Kostenrechnung ist, ein realistisches Bild zu vermitteln. Der BAB gehört dem Bereich der Vollkostenrechnung an, d.h., soll die vollständigen, gesamten- oder Selbstkosten ermitteln. Das kann er nur, wenn keine anderen Werte dazwischen stecken. Erst der Saldo zwischen Summe aller Leistungen und Summe aller Kosten ist das Betriebsergebnis.
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ich komm da immer noch nicht ganz drüber weg.
wenn ich zum verschicken einer maschine eine kiste für 1.000euro kaufe, dann sind das kosten: klar!
dann stelle ich meinem kunden aber dafür 1.200euro in rechnung, welche wiederum auf das konto erlöse aus verpackungsmaterial gehen.
wenn ich jetzt nur die kosten im bab nehme, erhöht sich mein stundensatz um sagen wir einen euro. zusätzlich stelle ich die kiste aber in rechnung, ich hab sie also 2 mal abgedeckt.
steh ich grad vollkommen auf dem schlauch oder warum blick ich das nicht?

nur noch mal zur erklärung: es geht hier überhaupt nicht um das betriebsergebnis, ich will lediglich eine genau darstellung der kosten die in jeder kostenstelle für unsere firma entstehen.
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Hi,

Zitat
wenn ich zum verschicken einer maschine eine kiste für 1.000euro kaufe, dann sind das kosten: klar!


OK.

Zitat
dann stelle ich meinem kunden aber dafür 1.200euro in rechnung, welche wiederum auf das konto erlöse aus verpackungsmaterial gehen.


Das aber hat nichts mit dem BAB zu tun.

Zitat
wenn ich jetzt nur die kosten im bab nehme, erhöht sich mein stundensatz um sagen wir einen euro. zusätzlich stelle ich die kiste aber in rechnung, ich hab sie also 2 mal abgedeckt.


Ich gewinne langsam den Verdacht, daß Ihr erst mal einen BAB machen solltet, denn anscheinend habt Ihr keinen - jedenfalls keinen Richtigen: wenn die Kiste 1.000 Euro (oder was-auch-immer) kostet, wäre zu klären, ob es sich um Einzel- oder Gemeinkosten handelt (hier vermutlich Einzelkosten bei so großen Verpackungen). In einer Kalkulation der Form

EK
+ GK
= SK

wäre die Kiste also berücksichtigt. Das wäre auch bei Kleinverpackungen der Fall, die nämlich im GK-Zuschlag stecken. Die Kalkulation müßte mit dem SK-Wert also die Selbstkostensumme enthalten. Ich habe aber den Verdacht, daß Ihr es nicht so macht.

Wann immer irgendwas im BAB vorher schon mit Erlösen verrechnet worden ist, fehlt etwas in den Selbstkosten. Erlöskonten haben also grundsätzlich niemals was im BAB verloren; man kann sie höchstens verwenden, um kostenstellenbezogene Betriebsergebnisse zu ermitteln, aber sie dürfen niemals (!) in der Kalkulation irgendeine Rolle spielen.
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okay, soweit ist das klar.
wir haben übrigens einen BAB, ich hab ihn selber entworfen.
gehen wir nochmal zu dem kantinenbeispiel:
meine mitarbeiter kaufen bei der firma jeden mittag ein menü. die firma kauft es wiederum bei einem lieferanten. die kosten der firma stehen im konto "kantinenaufwand" und gehen somit auch in den bab ein.
soweit richtig, oder?
sagen wir das sind dann eben 10.000euro. die mitarbeiter bezahlen aber insgesamt 5.000euro für das essen an die firma. die 5.000 gehen auf das konto "erlöse kantine".
du sagst jetzt das erlös-konto spielt keine rolle für den bab. aus dem bab leite ich aber meine stundensätze und zuschlagssätze ab. wenn ich jetzt 10.000euro als kantinenaufwand habe, dann sind meine stundensätze höher um diese kosten zu decken. gleichzeitig lasse ich mir diese kosten aber (zumindest teilweise) von meinen mitarbeitern zurückerstatten.
damit treibe ich meine kosten doch künstlich in die höhe, oder nicht?
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okay, das ist auch alles klar.
die kantine wird übrigens bei mir per verteilungsschlüssel auf die anderen kostenstellen umgelegt.

wo wird denn dann bitte diese nachgeordnete frage beantwortet?

aus dem bab kriege ich meine stundensätze für die fertigungskostenstellen. dort sind wiederum schon anteilsmässig die kosten für die kantine drin.
diese stundensätze benutze ich dann um die preise für meine maschinen zu kalkulieren.
was ist denn jetzt so falsch daran, wenn ich die 5.000euro die mir meine mitarbeiter sowieso für das essen bezahlen vom kantinenaufwand abziehe?
meinetwegen mach ich das dann nachdem der bab fertig ist und nenne das ganze dann anders...
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Zitat
aus dem bab kriege ich meine stundensätze für die fertigungskostenstellen. dort sind wiederum schon anteilsmässig die kosten für die kantine drin. diese stundensätze benutze ich dann um die preise für meine maschinen zu kalkulieren.


Genau so.

Zitat
was ist denn jetzt so falsch daran, wenn ich die 5.000euro die mir meine mitarbeiter sowieso für das essen bezahlen vom kantinenaufwand abziehe?


Das senkt die Stundensätze für die Maschinen, die damit zu niedrig werden. Die Verrechnung kann in der Summe richtig sein, aber man erhält keine Information mehr über die wirkliche Summe der Fixkosten. Werden mehrere allgemeine Kostenstellen simultan verrechnet (beispielsweise Wache, verwaltung, Kantine, TQM und mehr), und bestehen kreuzweise Verrechnungen mit der Kantine (ist regelmäßig der Fall: die Wächter essen in der Kantine, bewachen aber das ganze Gebäude mit Kantine drin), so kann das auch Auswirkungen auf alle anderen allgemeinen Kostenstellen bzw. deren Verrechnungssätze haben, da diese ja im Wege des Gleichungssystems zusammenhängen.

Zudem gibt es noch einen anderen Punkt: in der ursprünglichen Frage hieß es ja:

Zitat
muss ich im BAB nicht auch ausserordentliche Erlöse auflisten, die meine Kosten senken?


Was für außerordentliche Erlöse sollten das sein? Wenn die Mitarbeiter einen W erkskindergarten haben, und für diesen bezahlen, wenn es einen Werksarzt gibt, der Gebühren kassiert, wenn der Parkplatz abgerechnet wird und betriebliche Telefone undsoweiter undsofort, wird die Sache generell sehr unübersichtlich und kompliziert.

Es ist daher allgemein besser, stets alle Kosten insgesamt zu erfassen (also eine Vollkostenrechnung im eigentlichen Sinne zu erstellen) und dann zu sehen, wer was an das Unternehmen leistet (Mitarbeiter für Essen, Kindergarten, Arzt und Parkplatz, Kunden für Produkte). Dies ermöglicht auch, eine Marketingpolitik in der Weise zu betreiben daß man die Produkte etwas teurer macht, um den Arzt oder andere Sozialleistungen zu subventionieren. Dies leisten zu können ist aber gerade eine Funktion der internen Unternehmenssteuerung, also des Controllings, das ja u.a. Mitarbeiter motivieren soll.
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Zitat
Das senkt die Stundensätze für die Maschinen, die damit zu niedrig werden.


warum denn zu niedrig? ich muss doch nicht die 1euro50 auf den maschinenstundensatz draufpacken die mir mein arbeiter dann sowieso wieder zurückerstattet.
natürlich beeinflusst das alle kostenstellen wenn ich die kantine umlege, aber das ist ja grad der punkt.
in unserem unternehmen betragen die ausserordentlichen erlöse etwa 5% des gesamtumsatzes, es geht also nicht nur um kleine beträge.

also wenn ich jetzt einen "normalen" BAB erstelle um erstmal alle entstehenden kosten zu erfassen, und dann danach diese ausserordentlichen erlöse miteinbeziehe um "reale" stundensätze zu erhalten, dann würde das doch betriebswirtschaftlich sinn machen, oder?

einen aufschlag auf die preise um solzialleistungen zu subventionieren kann man ja immer noch machen, das ist dann auch transparenter...
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Moin,

Zitat
warum denn zu niedrig? ich muss doch nicht die 1euro50 auf den maschinenstundensatz draufpacken die mir mein arbeiter dann sowieso wieder zurückerstattet.


Warum ist das nur so schwer? Die Frage ist, was ein BAB tun soll. Geht es "nur" um Verrechnung, kann man es so machen. Will man aber wissen, was der Produktionsfaktoreinsatz kostet, darf vorher nichts subtrahiert werden, weil sonst die restliche Summe nicht die wirklichen KOsten wiedergibt, sondern zu gering ist.

Zitat
in unserem unternehmen betragen die ausserordentlichen erlöse etwa 5% des gesamtumsatzes, es geht also nicht nur um kleine beträge.


Wir sollten hier auch die Definitionen beachten: das mit der Kantine sind Nebengeschäfte aber keine außerordentlichen Erlöse i.S.d. §277 Abs. 4 HGB.

Zitat
also wenn ich jetzt einen "normalen" BAB erstelle um erstmal alle entstehenden kosten zu erfassen, und dann danach diese ausserordentlichen erlöse miteinbeziehe um "reale" stundensätze zu erhalten, dann würde das doch betriebswirtschaftlich sinn machen, oder?


Ja - aber eben danach und niemals vorneweg. Nichts anderes habe ich gesagt!
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Hallo Ihr Beiden!

Harry, irgendwie kann ich Martins Einwand gut nachvollziehen. Ich erkläre es mal an einem kleinen Beispiel:

Unsere Kantine wird von einem Caterer betrieben. Die Mitarbeiter zahlen an der Kasse 2,50 für ein Essen, der Arbeitgeber zahlt zum Monatsende für jedes Essen ebenfalls 2,50€.

Damit gehen 2,50€ in den BAB zur Ermittlung der kostendeckenden Stundensätze ein.

Jetzt kündigen wir dem Caterer und betreiben die Kantine selbst. Der Essenszuschlag der Mitarbeiter bleib bei 2,50 €. Leider müssen wir feststellen, daß unsere Kosten für eine Mahlzeit 5 € betragen. Den ursprünglichen Gewinn des Caterers können wir nicht realisieren, da wir nun mal wenig Know - How haben was das Catering - Gewerbe angeht und dieser zudem Größenvorteile im Einkauf erzielt hat.

Unterm Strich bleibt der Beitrag der Firma zur Verpflegung seiner Mitarbeiter doch bei 2,50 pro Mahlzeit, auch wenn wir jetzt 5 € an Kosten haben.

Wenn wir die 5 € in die Kalkulation der Stundensätze einrechnen, dann wird jedes Essen doch 1,5 - mal bezahlt. 1 mal vollständig vom Kunden und noch ein halbes mal vom Mitarbeiter. Der Stundensatz ist also zu hoch und wir damit weniger wettbewerbsfähig!

Wo liegt der Fehler in meiner Logik?

Gruß,

Stefan
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Hi,

Zitat
Unsere Kantine wird von einem Caterer betrieben. Die Mitarbeiter zahlen an der Kasse 2,50 für ein Essen, der Arbeitgeber zahlt zum Monatsende für jedes Essen ebenfalls 2,50€.
Damit gehen 2,50€ in den BAB zur Ermittlung der kostendeckenden Stundensätze ein.


OK, wenn das ein externer Caterer ist, also keine Abteilung des Betriebes. Die Rechnung setzt auch voraus, daß der Caterer keine betrieblichen Ressourcen nutzt, also keine Flächen verbraucht und keinen Strom und nix.

Zitat
Jetzt kündigen wir dem Caterer und betreiben die Kantine selbst. Der Essenszuschlag der Mitarbeiter bleib bei 2,50 €. Leider müssen wir feststellen, daß unsere Kosten für eine Mahlzeit 5 € betragen.


Die KOsten pro Essen können wir nur feststellen, wenn wir den Zuschlag nicht berücksichtigen, weil der eine Querverrechnung ist. Kosten sind aber die Bewertung des Faktoreinsatzes (Definition!), und das hat nix mit der Frage zu tun, wer wem wofür wieviel zahlt.

Zitat
Den ursprünglichen Gewinn des Caterers können wir nicht realisieren, da wir nun mal wenig Know - How haben was das Catering - Gewerbe angeht und dieser zudem Größenvorteile im Einkauf erzielt hat.


Der Gewinn des Caterers hat auch mit unserer Rechnung nie was zu tun gehabt, auch nicht, als er uns noch bedient hat.

Zitat
Unterm Strich bleibt der Beitrag der Firma zur Verpflegung seiner Mitarbeiter doch bei 2,50 pro Mahlzeit, auch wenn wir jetzt 5 € an Kosten haben.


Nein, solange wir die Quersubvention mit einrechnen, kennen wir die Kosten pro Mahlzeit nicht.

Zitat
Wenn wir die 5 € in die Kalkulation der Stundensätze einrechnen, dann wird jedes Essen doch 1,5 - mal bezahlt. 1 mal vollständig vom Kunden und noch ein halbes mal vom Mitarbeiter. Der Stundensatz ist also zu hoch und wir damit weniger wettbewerbsfähig!


Das ist, sorry, quatsch. Warum ist das mit der Kostendefinition bloß so ein Riesen-Problem?? Und wo um alles in der Welt nimmst Du das mit der 1,5-fachen Kostendeckung her?? Es ist mir einfach unbegreiflich! Du hast Faktoreinsatz, und das, und nur und absolut (!) ausschließlich das sind Kosten. Zahlungen sind keine Kosten, wenn sie keinem Faktorverbrauch gegenüberstehen. Wenn Du irgendwem irgendwas zahlst, das aber in der KOstenrechnung berücksichtigst, kennst Du Deine Kosten nicht. Wie um alles in der Welt kannst Du dann von irgendeiner Zahl oder gar von einer mehrfachen Kostendeckung ausgehen?

Verschließt sich mir!

Bitte argumentiert mit Fakten - beispielsweise denen in http://www.zingel.de/zip/04bab2.zip. Die dortigen Kosten (!) der Kantine i.H.v. 16.428,96 Euro bleiben immer 16.428,96 Euro, ganz gleich, was den Arbeitnehmern von wem für das Essen gezahlt wird. Und sie gehen beispielsweise mit 10.381,30 Euro in die Kosten der Produktion ein (vgl. Verrechnungsschlüssel). Das herauszufinden, und nur das, ist Aufgabe des BAB.
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warum muss denn immer alles genau definiert sein und mit fakten hinterlegt? das ist doch das schöne am controlling, man kann quasi alles machen solange es (betriebswirtschaftlich) für einen selber sinn macht :D

können wir uns drauf einigen, dass ich das ding jetzt einfach "MeinBAB" nenne und darin die erlöse für die kantine von den kosten abziehe?

danke für euren input, hat mir auf jeden fall weitergeholfen!
mfg martin
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Zitat
Das ist, sorry, quatsch. Warum ist das mit der Kostendefinition bloß so ein Riesen-Problem?? Und wo um alles in der Welt nimmst Du das mit der 1,5-fachen Kostendeckung her?? Es ist mir einfach unbegreiflich! Du hast Faktoreinsatz, und das, und nur und absolut (!) ausschließlich das sind Kosten. Zahlungen sind keine Kosten, wenn sie keinem Faktorverbrauch gegenüberstehen. Wenn Du irgendwem irgendwas zahlst, das aber in der KOstenrechnung berücksichtigst, kennst Du Deine Kosten nicht. Wie um alles in der Welt kannst Du dann von irgendeiner Zahl oder gar von einer mehrfachen Kostendeckung ausgehen?


Ok...ich lasse den Zuschlag der Mitarbeiter jetzt außen vor: Der BAB weist 5 € Kosten pro Mahlzeit nach, meine 100 Ingenieure essen 1000 Mahlzeiten im Monat, meine geplante Stundenverschreibung ist 10000 Stunden pro Monat.

Die Kosten für die Mahlzeiten sind 5000€. In jede Stunde müssen nun also 5000 / 10000 = 0,5€ für die Verpflegung einfließen.

Das wird auch gemacht: In jeder Kalkulation wird eine Ingenieursstunde nun mit x + 0,5€ angesetzt.

D.h. jeder Kunde, der auf mein Angebot eingeht, zahlt pro Stunde 0,5€ für das Essen mit und unter der Voraussetzung, daß die 10000 Stunden in einem Monat auch tatsächlich verschrieben werden, sind die Kosten für die Kantine vollständig gedeckt.

Und jetzt habe ich doch noch die 2,5€ pro Essen bekommen. Bei 1000 Essen also nochmal 2500€. Jetzt haben die Kunden bezahlt (5000 = volle Deckung) und die Mitarbeiter auch noch einmal zur Hälfte (2500 = halber Kostenanfall für die Mahlzeiten)...

Jetzt kann ich mich natürlich über den zusätzlichen Erlös freuen, aber vielleicht hätten mir niedrigere Angebotspreise an meine Kunden (und mehr Aufträge) noch besser gefallen...

Ich verstehe Deinen Unmut, aber ich hoffe, Du verstehst wenigstens, was daß eigentliche Verständnisproblem ist.
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Zitat
Ok...ich lasse den Zuschlag der Mitarbeiter jetzt außen vor: Der BAB weist 5 € Kosten pro Mahlzeit nach


OK. Nehmen wir das mal an.

Zitat
Die Kosten für die Mahlzeiten sind 5000€. In jede Stunde müssen nun also 5000 / 10000 = 0,5€ für die Verpflegung einfließen.


Das stimmt nur, wenn es keine anderen allgemeinen Kostenstellen gibt.

Zitat
D.h. jeder Kunde, der auf mein Angebot eingeht, zahlt pro Stunde 0,5€ für das Essen mit und unter der Voraussetzung, daß die 10000 Stunden in einem Monat auch tatsächlich verschrieben werden, sind die Kosten für die Kantine vollständig gedeckt.


OK, wieder unter der gleichen Voraussetzung - so soll es sein. Dies herauszufinden ist Sinn der ganzen Aktion.

Zitat
Und jetzt habe ich doch noch die 2,5€ pro Essen bekommen. Bei 1000 Essen also nochmal 2500€. Jetzt haben die Kunden bezahlt (5000 = volle Deckung) und die Mitarbeiter auch noch einmal zur Hälfte (2500 = halber Kostenanfall für die Mahlzeiten)...


Nur was hat das mit dem BAB zu tun? Und: es ist Aufgabe des Marketings, Preise zu machen. Wenn die MA schon für das Essen bezahlen, können die externen Kunden günstiger sein - aber wiederum, das ist kein BAB-Problem!
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Zitat
Nur was hat das mit dem BAB zu tun? Und: es ist Aufgabe des Marketings, Preise zu machen. Wenn die MA schon für das Essen bezahlen, können die externen Kunden günstiger sein - aber wiederum, das ist kein BAB-Problem!


Ist das wirklich so? Schließlich gebe ich doch mit meinen Informationen aus dem BAB die Richtschnur für das Marketing vor, welche Stundensätze bei Kalkulationen mindestens anzusetzen sind!
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Hi,

Zitat
st das wirklich so? Schließlich gebe ich doch mit meinen Informationen aus dem BAB die Richtschnur für das Marketing vor, welche Stundensätze bei Kalkulationen mindestens anzusetzen sind!


Eben - aber wer kann schon (in der Wirklichkeit, nicht in der Prüfung) Selbstkosten-plus kalkulieren? Die - realen - Selbstkosten werden gegen das gerechnet, was das Marketing durchkriegt, aber Verkaufspreise haben außer bei den Stromversorgern und der Bahn (und vielleicht noch der Briefpost) kaum je wirklich was mit Kosten zu tun.

Wie ich oben schon sagte - man kann sicher Erlöse vor Ermittlung der Selbstkosten abrechnen, aber was man dann macht, wurde von Charles Lindblom schon 1959 als "Muddling Through" beschrieben - als Durchwursteln. Will man eine klare Selbstkostensumme, sollte nie irgendein Erlös im BAB stehen.

Ist halt am Ende eine Frage, was man damit machen will denke ich.
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Warum sollte es nicht korrekt sein, die Erlöse für das Beispiel Kantine im BAB zu verrechnen ? Ich gehe davon aus, daß der Betrieb der Kantine der Verpflegung der Mitarbeiter dient und nicht der eigentliche Betriebszweck ist.
Bei uns ist die Kantine auch an eine Cateringfirma vergeben. Um bei der Beispielsrechnung von mardelt zu bleiben erhalten wir eine Rechnung von 5.000 € von dieser Fima. Dieser Betrag wird auf die Kostenstelle gebucht.
Würden wir die Kantine in Eigenregie betreiben, dann hätten wir Kosten in Höhe von 10.000 € (immer unterstellt, daß die Kostenstruktur die gleiche ist) und einen Erlös von 5.000 € (Zahlung der Mitarbeiter). Dann müßte ich aber 10.000 € in die Kostenstelle buchen, also 5.000 € mehr. Meine Verrechnungssätze und damit meine Selbstkosten wären dann um 5.000 € höher. Es kann doch nicht sein, daß die Höhe der Kosten der Kantine davon abhängig sind, wie ich meine Kantine organisiert habe (Fremdvergabe oder Eigenregie).
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Hi Uli & willkommen im Forum,

Zitat
Warum sollte es nicht korrekt sein, die Erlöse für das Beispiel Kantine im BAB zu verrechnen ?


warum ist das bloß so ein Problem - seufz! Du hättest dann zu kleine Vererchnungssätze. Das habe ich oben mehrfach gezeigt, und ehrlich gesagt keine Lust, mich zu wiederholen. Ich hatte ja auch schon geschrieben, daß man schon so rechnen kann, dann aber stets unter den Selbstkosten bleibt - also sehr ungenau rechnet. Auch das habe ich oben vorgerechnet, und widerhole mich nicht. Nur eins zu Deinem Beispiel: wenn Du 10 Kosten für die Kantine hast, und - aus welchem Grudn auch immer - keine 10 buchst, liegst Du zu niedrig, und Deine Kostenrechnung verliert an Aussagekraft. ist das nicht absolut offenbar und keiner Frage wert? Ich verstehe das einfach nicht!


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