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Mahnung eines säumigen Kunden

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Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 5
Hallo,

vor kurzem behauptete ein angehender Rechtsanwalt mir gegenüber, das es gesetzlich unzulässig ist säumige Kunden anzurufen und mal nachzufragen warum eine fällige Rechnung nicht beglichen wird. Genauso verboten sei es, persönlich beim Kunden vorbeizugehen und mal nachzufragen warum nicht bezahlt wird . Natürlich alles unter Einhaltung aller Höflichkeitsregeln ohne Drohung usw. In dem diskutierten Beispiel ging es um Privatkunden.

Ich kann kein derartiges Gesetz finden. Ist diese Vorgehensweise nun rechtens oder nicht?

Grüße
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich verschiebe das hier mal in den BGB-Bereich, da paßt es besser hin.

Zur eigentlichen Sache: meines Wissens gibt es keine Vorschrift, daß säumige Kunden nicht angerufen werden dürften. Ich tue das ja selbst öfters und bin mir keines Unrechts bewußt. Es könnte höchstens ein Datenschutzverstoß konstruiert werden, wenn beim Chef eines säumigen Angestellten nachgefragt wird - und ein folgender Schadensersatzanspruch, wenn der Boß seinen Mitarbeiter daraufhin feuert. Aber selbst das hat Grenzen: wenn ich schon einen Rechtstitel habe, kann ich das in aller Öffentlichkeit behaupten (es ist ja wahr und damit kein Gesetzesverstoß), und natürlich kann ich mit dem Vollstreckungsbescheid zum Arbeitgeber des säumigen Zahlers gehen (ich habe ja selbst gerade so einen Fall - bei dem ich der Gläubiger bin :lol: ).
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

zu der Thematik fällt mir jetzt nur das UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - ein.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das Verbot, Privatleute anzurufen und zu irgendwas zu beschwatzen, sich auch auf die Abwicklung bereits vereinbarter Geschäfte beziehen soll.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 23
Ort: Schwäbisch Gmünd
Hi,
scheint ja ein Star-Anwalt zu sein.
Darf man dann auch keinen Antrag auf Mahnbescheid stellen????!

Würd mich auch interessieren, ob das Wichtigmacherei war, oder ob was dahintersteckt.

Grüße vom Gemüse
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo und Grüße ins Gemüse,

Dein zarter Hinweis nach dem "Staranwalt" scheint zu stimmen.

Warum sollte man keinen Mahnbescheid erwirken dürfen? Wie soll der Gläubiger denn sonst versuchen, an seine Kohle zu kommen?

Hallo Goblin,
Schlage vor, dass Du diesen Staranwalt nicht für weitere Beratungen hinzuziehst :lol:

Ciao!


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