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Frage zur Steuerfreiheit von Streikgeldern

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

meines Wissens sind sie aufgrund des zitierten Urteils vollkommen steuerfrei.
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 6
Moin,

danke für die schnelle Antwort! Hat mich jetzt wirklich interessiert, denn ich möchte nach Beendigung meines Studiums gerne in dem Bereich Steuerberatung arbeiten.

MfG
Doppelkopf
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es gibt eine menge Material dazu, das mir ein Informant zugespielt hat (danke, Markus), u.a. einige wichtige Fundstellen:

Zitat
Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Abweichung von BFH VI R 273/67, BStBl 1971 II S. 138 und BFH III R 150/80, BStBl 1982 II S. 552 = SIS 82 14 30). Streikunterstützungen zählen weder zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch sind sie Entschädigungen für entgangene Einnahmen. Sie sind auch keine Einnahmen aus einer Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG. Die durch die Teilnahme an einem Streik entstandenen Aufwendungen können nicht gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden, da sie nicht mit steuerbaren Einnahmen in Zusammenhang stehen. Urt. BFH 24.10.1990, X R 161/88


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