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Preisuntergrenze

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Registriert: Feb 2006
Beiträge: 4
Ort: Kleve
:oops: Auch hier bitte ich um Feedback, ob ich auf dem richtigen Weg bin.

50 Einheiten können zusätzlich verkauft werden, der VP liegt bei 95,- ohne MWST

Vorgaben:
FL = 28,-
FM = 7,-
vFGK = 16,80
vMGK = 1,20
Kosten für Lagerhalle mtl. 400,- für die Lagerung des Zusatzauftrages

1. Preisuntergrenze
FL + FM + FGK + MGK = 28,- + 7,- + 16,80 + 1,20 = 53,-

2.) ab welchem VP rechnet sich der Zusatzauftrag?
ab dem 54. Euro

3) zusätzlicher Gewinn, wenn 50 Stück zu 65 Euro verkauft werden?

65 - 53 = 12,- x 50 = 600,- zzgl. MWST = 696,-

4) Anmietung Lagerhalle, mtl. 400,-. Einfluss auf Preisuntergrenze?

400 x 2 = 800
800 : 50 = 16,-/Stück (Zusatzkosten)

FL + FM + FGK + FMK = 28 + 7 + 16,80 + 1,20 + 16 = 69,-

Der Auftrag wäre im Minus, da die Preisuntergrenze bei 53. Euro liegt (Aufgabe a). Rechnen würde sich der Auftrag, wenn zu der Preisuntergrenze von 53,- die Lagerkosten hinzugerechnet werden.
53,- + 16,- = 69,-
Begründung: Die Lagerkosten müssen zum Produkt hinzugerechnet werden, da sich diese direkt zuordnen lassen.

Bin ich auf dem Holzweg??? Wenn ja, bitte ich um den richtigen Lösungsansatz.

Vielen Dank für Eure Mithilfe
Gruß
Benny
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Benny & willkommen im Forum,

Zitat
1. Preisuntergrenze
FL + FM + FGK + MGK = 28,- + 7,- + 16,80 + 1,20 = 53,-


Ja, aber nur wenn die hier genannten GK variabel sind. Sollte nie vergessen werden.

Zitat
2.) ab welchem VP rechnet sich der Zusatzauftrag?
ab dem 54. Euro


Na ja, theoretisch schon ab 53,01 Euro VK-Preis, denn dann ist der Deckungsbeitrag positiv. Die 400 Euro monatlich spielen keine Rolle, weil dies Fixkosten sind.

Zitat
3) zusätzlicher Gewinn, wenn 50 Stück zu 65 Euro verkauft werden?
65 - 53 = 12,- x 50 = 600,- zzgl. MWST = 696,-


Also DB = 12 Euro ist ok; x 50 = 600 auch ok. Die USt. lassen wir hier aber lieber raus, denn die ist ein Durchlaufposten und damit niemals ein Gewinnbestandteil.

Zitat
4) Anmietung Lagerhalle, mtl. 400,-. Einfluss auf Preisuntergrenze?
400 x 2 = 800
800 : 50 = 16,-/Stück (Zusatzkosten)


Hier wäre zu fragen, was für eine Untergrenze gemeint ist. Auf die kurzfristige Verkaufspreisuntergrenze hat das gar keinen Einfluß, weil die kurzfristige Untergrenze nur die variablen Kosten berücksichtigt, dies aber fixe (um genau zu sein: sprungfixe) Kosten sind. Will man die langfristge VK-Untergrenze berücksichtigen, die ja die Gesamt- oder Selbstkosten berücksichtigt, so stimmte ich Deiner Rechnung zu, aber das setzt dann natürlich die genannte Menge voraus.
Mitglied
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 4
Ort: Kleve
Danke für die prompte Antwort. Mir ist tatsächlich "kurzfristige" Preisuntergrenze durchgegangen. Kein Wunder dass ich da unsicher war.
Was die MWSt betraf, hat diese mich in der Fragestellung verunsichert. Dort stand nämich VP (ohne MWST) 95,-/St.

Die Erläuterung hat mir aufs Pferd geholfen.

Danke und Gruß
Benny


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