Hallo,

wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt dessen Zinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegt, muss der Arbeitnehmer den Zinsvorteil versteuern.

Hierzu habe ich folgenden Text gefunden, es geht um den Absatz ganz unten:

Zitat: Der zu versteuernde Zinsvorteil wird auf folgende Weise errechnet:
Es wird vom eingeräumten Darlehen der marktübliche Zinsbetrag ermittelt. Dabei wird nicht der o.g. Vergleichszinssatz, sondern ein marktüblicher Zinssatz zugrunde gelegt. Von dem marktüblichen Zinsbetrag wird dann ein Betrag von 4 Prozent abgezogen. Der auf diese Weise errechnete Betrag wird nunmehr von dem tatsächlich eingeräumten Zinsvorteil abgezogen. Zu versteuern ist dann der Teil des Betrages, der den Freibetrag von 1.080 Euro übersteigt.

Diese Rechnung geht doch nicht auf, oder? Beispiel: Darlehen 10.000 Euro und marktüblicher Satz 7 % und der AG gewährt einen Zinsatz von 3%.

Darlehen: 10.000

Marktzinsatz: 7% mit Zinsen 700 Euro
Arbeitgeber: 3 % 300 Euro

Nach dem Text müsste man jetzt von 700 Euro 4% abziehen, also 28 Euro macht einen Betrag von 672 Euro.

Der eigentliche Zinsvorteil beträgt 700 - 300 = 400 Euro.

Wenn man nun aber von 400 die 672 abzieht ist der Betrag doch negativ. Müsste man nicht 400 von 672 abziehen? Kann ich nicht richtig lesen ? :roll:

Gruß und Dank für Hilfe .... cookie