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Fristenberechnung

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Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 21
Eine BGB-Prüfungsfrage lautet wie folgt: Ein Vertrag läuft bis zum 31.10.1999. Lt. diesem Vertrag verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr, sofern keine Kündigung 6 Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgt.
Frage: Bis wann ist der Vertrag zu kündigen ?

Leider habe ich kein Lösungsbuch, wer kann mir helfen ? Muss die Kündigung bis Ende März oder Ende April erfolgen ?
Mitglied
Registriert: Jun 2006
Beiträge: 63
etwas umständlich im BGB aber ich versuchs mal :(

also der § 187 Abs 2 BGB sagt wenn der Fristbeginn bestimmt ist, so ist das Fristende am Vortag des entsprechenden Folgemonats (bei Monatsfristen).
Meiner Auffassung nach ist das BGB hier mehr auf Verträge ausgestellt,die mit einer Frist beginnen und dann in der Zukunft eben gekündigt werden, Arbeitsverträge, Mietverträge usw.

Ich würde Deinen Fall nehmen und sagen das der Termin für die Kündigung ja auch bereits feststeht. Es ist zwar nicht der Vertragsstart aber ein genanntes Ende.

Also wäre zu kündigen am 30.04, beachte aber den §193BGB

mann, mann, mann....da kann man auch ne Wissenschaft draus machen :?


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