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Buchen Umsatzsteuer

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Mitglied
Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Hallo,
ich habe eine Frage zur Vorsteueranmeldung und den entsprechenden Buchungen.
Es wird eine Ist-Versteuerung, monatich gemacht. Gebucht wird im SKR04. Damit man mich auch versteht, schreibe ich mal den ganzen Sachverhalt an einem Beispiel.

Es werden Ausgangsrechnungen gebucht:

Ford.aLL - 2000€
an Erlöse 16% - 1724,14€
an USt nicht fällig 16% - 275,86€

Dann kommt der Zahlungseingang:

Bank - 2000€
an Ford.aLL - 2000€

Gleichzeitig mach das Buchhaltungsprogramm eine Buchung:

USt nicht fällig 16% - 275,86€
an USt 16% - 275,86€

Soweit kein Problem, der Saldo von USt 16% geht jetzt zum FA als USt Voranmeldung (wir haben jetzt mal nur den einen G-Fall).
Nun gibt es ja noch das Konto Umsatzsteuervorauszahlung (3820 im SKR04). Wie muss ich die USt-VA nun buchen? Muss ich das Konto USt 16% zum Konto Umsatzsteuervorrauszahlung auflösen:

USt 16%
an Umsatzsteuervorrauszahlung

und dann die Zahlung:

Umsatzsteuervorrauszahlung
an Bank

sodass, die Salden dann 0 sind?
Oder wird auf Grund der USt-VA ein Beleg erstellt und über einen Kreditor "Finanzamt" die Verbindlichkeit:

Umsatzsteuervorrauszahlung
an Kreditor "FA"

und dann der ZE:

Kreditor "FA"
an Bank ?

Leider sehe ich nicht ganz durch, wo ich wie welche Konten abschließe.

Viele Grüße
Mario
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Mario,

Zitat
Gleichzeitig mach das Buchhaltungsprogramm eine Buchung:
USt nicht fällig 16% - 275,86€
an USt 16% - 275,86€


OK.

Zitat
Nun gibt es ja noch das Konto Umsatzsteuervorauszahlung (3820 im SKR04). Wie muss ich die USt-VA nun buchen? Muss ich das Konto USt 16% zum Konto Umsatzsteuervorrauszahlung auflösen:


Ich kann nie was zu speziellen Kontenrahmen sagen (dazu gibt es einfach zu viele als daß ich alle kennen könnte). Das Kto "USt." ist aber eine Verbindlichkeit. Es sollte also genügen zu buchen

USt. AN Bank

wenn das FA die USt. abbucht. Meistens gibt es aber mehrere USt.-Konten, z.B. für die beiden Steuersätze oder für (u.U. sehr viele) Warengruppen, Geschäftsstellen oder was-auch-immer. Zudem soll ja (normalerweise) mit einer VSt. verrechnet werden. Es ist daher besser,

USt. AN Umsatzsteuerverbindlichkeit

zu buchen, wenn eine Zahllast gvorliegt (oder ein Forderungskto zu verwenden, wenn ein VSt.-Überhang besteht). Dieses Kto. kann dann mit

Umsatzsteuerverbindlichkeit AN Bank

bei Abbuchung durch das FA ausgebucht werden. Das hat auch den Vorteil, daß Forderungen oder Verbindlichkeiten stehen bleiben können, wenn man sich darüber mti dem FA strgeitet (was ja angeblich bisweilen vorkommen soll).
Mitglied
Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Moin Harry,
danke für die Antwort. Dann lasse ich das wie es ist.
Gruß
Mario
P.S. Melde mich später mit einer weiteren Frage :lol: :lol:


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