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Abschreibungen

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Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Guten Abend,
kommt in eine Rentabilitätsrechnung die bilanzielle oder kalkulatorische Afa?

Beispiel: Es soll eine Firma gegründet werden und als Fahrzeug der private PKW "gekauft" werden. Dieser ist 5 Jahre alt und ist 10.000 Euro wert. In 5 Jahren soll/muss das Fahrzeug ersetzt werden und dies würde dann 20.000 Euro kosten.

Nimmt man in eine Rentabilitätsberechnung dann 10.000/5=2.000 Euro oder 20.000/5 = 4.000 Euro in die Afa?

Und noch eine Afa-Frage: Kann eine zu zahlende Ablösesumme ebenfalls z.B. auf 15 Jahre abgeschrieben werden?

Danke
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Du mußt überlegen, was Du machen willst. Hier heißt das vermutlich, daß Du Dir zuerst den Gewinnbegriff überlegen solltest, den Du anwenden willst: vermutlich ist bei Dir Betriebsergebnis = Leistungen minus Kosten, und dann muß natürlich eine Kosten- und keine Aufwandsrechnung betrieben werden. Die bilanzielle AfA ist aber ein neutraler aufwand, während die kalk. AfA eine echte Kostensrt ist. Da Rentabilität aber das Faktorergebnis geteilt durch den Faktoreinsatzt ist, und nur der Kostenbegriff wirklich auch eine Faktorbewertung darstellt, muß die auf die Wiederbeschaffung beruhende kalk. AfA in die Rentabilitätsrechnung gerechnet werden - wie es beispielsweise auch bei Kostenvergleichsrechnungen oder statischen Investitionsrechnungen üblich ist.

Zitat
Und noch eine Afa-Frage: Kann eine zu zahlende Ablösesumme ebenfalls z.B. auf 15 Jahre abgeschrieben werden?


Das scheint eher eine steuerliche und/oder handelsrechtlichd Stoßrichtung zu haben. Es könnte sein, daß hier ein rechnungsabgrenzungsposten entsteht. Du solltest ggfs. etwas genauer beschreiben, was Du mit einer Ablösesumme meinst.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

bei einem Vorbereitungskurs auf die Bibu-Prüfung legte kürzlich der Dozent Wert darauf, daß AfA (=Absetzung für Abnutzung, daher mit zwei großen "A") der steuerrechtliche, dagegen "Abschreibung" der kostenrechnerische Begriff sei (äquivalent zu "Herstellungskosten" und "Herstellkosten").

Bei dem Dozenten handelte es sich keinesfalls um einen Krümelkacker, aber es ging ja um einen Vorbereitungskurs ...

Mit dem Begriff "Ablösesumme" könnten bspw. Zahlungen für einen "erworbenen Firmenwert" oder übertragene stille Reserven gemeint sein, das müßte präzisiert werden.

Grüße,
Peter
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

ist das ein Leasing-Gewerbe oder sowas?


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