Hallo,
Kann ich unter Abschreibung eine Aktiv / Passiv Minderung in der Bilanz verstehen, welche dann eine "stille Reserve" darstellt?
Und an welcher Stelle müsst ich dann die Minderung auf der Passiv-Seite darstellen?
mfg Jörg
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Abschreibung
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#1 22.12.2005 15:10 Uhr
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#2 22.12.2005 15:23 Uhr
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Hi,
Eine Abschreibung ist zunächst nur "indirekt" eine Bilanzminderung, weil sie über die GuV zu einer Minderung des Eigenkapitals führt - das wäre zugleich die Antwort auf Deine zweite Frage. Allerdings wäre dann mit gleichem Recht auch eine Lohnbuchung eine Aktiv-Passiv-Minderung (was man ja eigentlich so nicht sagen würde), denn die bilanzielle AfA ist eigentlich stets eine Aufwandsbuchung. |
#3 23.12.2005 01:57 Uhr
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Hallo,
den Teil der Frage "Aktiv-Passiv-Minderung" hat Harry ja schon korrekt beantwortet. Die Abschreibung führt zu stillen Reserven, wenn diese den tatsächlichen Wertverlust übersteigt, das Wirtschaftsgut also am Markt für einen höheren Preis als dem Buchwert verkauft werden kann. Man muß das allerdings etwas kritisch sehen. Es zeugt nicht gerade von Weitsicht, von einem unter günstigen Umständen erzielbaren Preis auf vorhandene stille Reserven zu schließen und diese dann im Notverkauf realisieren zu wollen. Grüße, Peter |
#4 28.12.2005 14:58 Uhr
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Hallo,
danke für die Hilfe, ich werde mich mit GuV weiter beschäftigen und ggf nochmal darauf zurück kommen. Bis dahin einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2006. mfg Jörg |
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