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Afa - Erweiterungsinvestition

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Registriert: Dec 2009
Beiträge: 45
Hallo Forumteilnehmer,

könnte mir jemand Gewissheit zum Thema Afa verschaffen?
Wie ist das eigentlich bei Erweiterungsinvestitionen (NICHT Instandsetzung!) in ein bereits abgeschriebenes Wirtschaftsgut? Schätze ich selber die ND für das erweiterte Element? Z.B. LKW bekommt einen Zusatztank. Normalerweise beträgt die ND 8 bis 9 Jahre für einen LKW. Aber ein Tank??? Wie giftig reagiert i.d.R. das Finanzamt auf solche Sachverhalte?

Wie würde sich eigentlich der Geschäftsvorfall darstellen, wenn ich bei einem geleasten LKW (Bilanzierung beim LG) auf eigene Rechnung einen Zusatztank einbauen lasse. Sofort Aufwand oder Aktivierung?

LG - best,
Conny
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Du müßtest prüfen, ob durch die Erweiterung eine neue ND beginnt. Meines Erachtens wäre das durch "kleinere" Einbauten nicht der Fall, durch größere Erweiterungen hingegen schon. Die Grenze ist aber unscharf udn es gibt mE nach keine gesetzliche Regelung. Zur praktischen Reaktion des Finanzamtes habe ich sozusagen keine Empirie; es wäre aber u.U. zu raten, zunächst die Version zu buchen, die gewünscht ist, und darauf zu warten, wie die sich dazu stellen. Einen Rechtsverstoß stellt das mE nach auf jeden Fall nicht dar.

Zitat
Wie würde sich eigentlich der Geschäftsvorfall darstellen, wenn ich bei einem geleasten LKW (Bilanzierung beim LG) auf eigene Rechnung einen Zusatztank einbauen lasse. Sofort Aufwand oder Aktivierung?


Falls es sich um Finance Leasing handelt, wäre es wie oben zu behandeln, weil die Leasingraten als Tilgung eines Darlehens behandelt (und nicht als Aufwendungen gebucht) werden. Falls es sich um Operate Leasing handelt (und die Leasingraten wie Mietaufwendungen als Aufwand gebucht werden), wäre auch ein Erweiterungseinbau ein Aufwand.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Conny,

Deine Frage läßt sich ganz einfach beantworten: es ist zunächst zwischen "Reparaturen" und "Erweiterungen" zu unterscheiden, was nicht immer offensichtlich ist.
Eine Reparatur versetzt das Wirtschaftsgut wieder in einen benutzbaren Zustand. Dazu muß es nicht wirklich kaputt sein, es gibt auch Fälle, bei denen der alte Zustand z.B. gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Ein besseres Beispiel als ein Zusatztank wären beim LKW die Vorrichtungen, die verhindern, daß Autos oder Motorräder unter den LKW kommen können - ohne diese hat der LKW auf der Straße nichts zu suchen, obwohl er ansonsten top in Schuß ist.

Etwas anderes ist eine Erweiterung - der LKW bekommt bspw. einen Ladekran. Hier ist zuzuaktivieren, was nichts anderes bedeutet, als daß der Einbau den Buchwert des Wirtschaftsgutes erhöht. Durch den Ladekran fährt der LKW weder länger noch weiter, also bleibt die RND gleich und der Ladekran wird zusammen mit dem LKW abgeschrieben:

LKW im Januar neu 100.000 Euro, 5 Jahre linear
nach drei Jahren kommt im Dezember (Buchwert noch 40.000) der Ladekran (10.000) drauf
-> Buchwert dadurch 50.000, AfA jährlich statt 20.000 jetzt 25.000

Geht es statt um einen Ladekran um einen Austauschmotor, kann man natürlich trefflich streiten: mit Motorschaden ist der LKW nur eine Gartenlaube, mit der regenerierten Maschine sollte er drei Jahre länger laufen. Da kann es sein, daß Dir der Betriebsprüfer die RND hochdrehen will. Was aber nicht unbedingt bedeutet, daß er dann mehr als die Zinsen mit auf´s Amt nimmt, denn dann hast Du ja in den Folgejahren möglicherweise zuviel Steuern gezahlt.

Grüße,
Peter


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