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Umgehung des Vorsteuerabzugsverbotes durch Organschaft?

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Registriert: Dec 2005
Beiträge: 2
Hallihallo alle zusammen!

Ich habe (leider nicht von Günter Jauch) eine ganz wunderbare Frage gestellt bekommen und möchte nun das Publikum befragen. (Ihr habt aber mehr als 30 Sekunden Zeit...)

Ein Versicherungsmakler in der Rechtsform einer GmbH, welcher nur einen einzigen (voll vorsteuerabzugsberechtigten) Kunden in der Rechtsform einer KG hat, möchte trotz steuerbarer aber steuerbefreiter Umsätze die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dazu will das Versicherungsunternehmen in eine umsatzsteuerliche Organschaft mit seinem einzigen Versicherten gehen (die Voraussetzungen dazu liegen vor).

Die Umsätze wären damit nicht mehr steuerbar und steuerbefreit (was das Vorsteuerabzugsverbot nach sich zieht) sondern würden als nicht steuerbare Innenumsätze betrachtet.

Fällt jemanden etwas ein, was rechtlich dagegen spricht? Ich danke euch schon mal im Voraus!

Schöne Grüße.

Klaus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Klaus,

soweit ich das verstehe, würde der Makler also nur für einen einzigen Kunden (die KG) tätig werden. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (H 134 c EStH) läge dann nicht mehr vor und damit auch kein Gewerbebetrieb. Die Organschaft ist ja im KStG, im GewStG und im UStG geregelt. Hier würde möglicherweise eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert und damit eine Organgesellschaft im umsatzsteuerlichen sein (§2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG). Dagegen würden u.U. aber die drei Kriterien des §14 Abs. 2 KStG sprechen. Die umsatzsteuerliche Organschaft ist etwas "lockerer" gefaßt als die körperschaftsteuerliche. Ob die körperschaftsteuerliche Organschaft hier anwendbar ist, weiß ich nicht, und kann ich auch von hier nicht beurteilen, denn eine Rechtsberung im Einzelfall ist mir <A HREF="http://www.forum.zingel.de/viewtopic.php?t=327">leider verboten</A>.
Mitglied
Registriert: Dec 2005
Beiträge: 2
Hallo Herr Zingel,

erstmal vielen Dank für die Antwort! Ich habe die Sache wohl etwas mißverständlich beschrieben. Ich wollte nicht abprüfen ob eine Organschaft überhaupt möglich ist sondern ob die Umsätze bei einer Organschaft tatsächlich von "steuerbar und steuerbefreit" auf "nicht steuerbar" umqualifiziert werden würden. Wenn dies so ist, könnten die Vorsteuerbeträge ja wirklich geltend gemacht werden, oder anders ausgedrückt: Geht die Einordnung eines Umsatzes innerhalb einer Organschaft der Einordnung des Umsatzes ohne diese Organschaft vor?

(Eigentlich ja, denn vor der Abprüfung, ob ein Umsatz steuerfrei ist muss ja geprüft werden, ob er steuerbar ist. Wenn keine Steuerbarkeit aufgrund einer Organschaft vorliegt, kann der Umsatz eigentlich nicht mehr steuerfrei werden. Die Frage ist nun, ob es gegen diesen Umgehungstatbestand umsatzsteuerrechtliche Barrieren gibt.)

Viele Grüße.

Klaus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

das Problem ist m.E. umfassender; bei der Entscheidungsfindung spielen wohl nicht nur steuer-, sondern auch gewerberechtliche Aspekte eine Rolle. Und diese dürften mit Abstand die interessanteren sein. Deshalb möchte ich mich ohne weiteren Kommentars zum Sachverhalt Harrys letztem Satz anschließen:
an einer qualifizierten, umfassenden Beratung führt hier kein Weg vorbei, auch wenn dafür Geld in die Hand genommen werden muß.

Grüße,
Peter


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