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Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

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Mitglied
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 12
Hallo!

Kann ich davon ausgehen, falls die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt, dass ein dauerhafter Wertverlust einer Ware (Umlaufvermögen) nicht in der Gewinnermittlung berücksichtigt wird?!
Dies lässt sich m.E. damit begründen, dass erst beim Verkauf der Ware der "verminderte" Wert angesetz wird.

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG müsste/kann m.E. der Wertverlust angesetzt werden.

Stimmt dies so?

Liebe Grüße,
Thomas
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Thomas,

Ja, genau; in der Einnahme-Überschuß-Rechnung wird schon bei Kauf der Ware die entsprechende Zahlung erfaßt. Die Ware steht damit immer schon beim Erwerb auf der Ausgabenseite und wird bei Verderb oder sonstigem Abgang nicht mehr berücksichtigt. Welcher Wert beim Verkauf angesetzt wird, ist insofern irrelevant; es wird eben einfach der tatsächliche Verkaufspreis angesetzt.

Bei §4 Abs. 1 EStG wäre im Falle der dauernden Wertminderung eine Teilwertabschreibung innerhalb der Grenzen des §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG möglich.
Mitglied
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 12
Hallo!

Vielen Dank für deinen Beitrag. Bin froh und nun auch etwas sicherer, dass ich dieses Thema verstanden habe...

Grüße,
Thomas
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo,

die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG beruht lediglich auf der Erfassung von Zahlungsflüssen. Und das in aller Konsequenz, was sich beispielsweise schon darin zeigt, das USt-Zahlungen an das Finanzamt und bezahlte Vorsteuern als Betriebsausgaben, sowie USt-Erstattungen und vom Kunden vereinnahmte USt als Erlöse zu behandeln sind.

Nicht berücksichtigt werden jegliche Forderungen, Verbindlichkeiten und Warenbestände. Der aktuelle Wert einer im Lager befindlichen Ware wird somit nicht abgebildet.
Der Wareneinkauf erzeugt bei Bezahlung einen Verlust, der irgendwann später infolge Verkauf vereinnahmte Erlös einen Gewinn. Verliert die Ware an Wert, so ist die Differenz zwischen Erlös und Einkaufspreis eben entsprechend niedriger oder gar negativ.

Grüße,
Peter


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