Nabend!
Wie der Titel schon erahnen läßt, habe ich so meine Schwierigkeiten mit der Preisbestimmung.
Es geht um ein, bisher fiktives, komplett neuartiges Produkt für welches bereits hohe Kosten für Forschung & Entwicklung angefallen sind.
Nun soll dieses Produkt in den Industriegütermarkt eingeführt werden, aber wohin mit den F&E-Kosten?!
Als Grundlage verwendete ich übrigens bisher die Preisbestimmung mittels einer differenzierenden Zuschlagskalkulation.
Vielen lieben Dank für jegliches Feedback,
Sarry
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Kosten für Forschung & Entwicklung in die Preisbestimmun
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#1 24.11.2005 23:44 Uhr
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#2 24.11.2005 23:48 Uhr
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Hi,
um es mal kurz und knapp (und nur ganz wenig vereinfacht) zu sagen: nach HGB sind sowohl Forschungs- als auch Entwicklungskosten nicht aktivierungsfähig, und also, sofern es sich um Kosten (und nicht um neutrale Aufwendungen) handelt, Gemeinkosten. Im Rahmen von IAS 38 gilt das nur für Forschung; Entwicklungsaufwendungen sind (in der Regel) aktivierungspflichtig und gehen dann in der Form von kalk. Zinsen und kalk. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in die Gemeinkosten und damit in die Preise ein. Mittel der Abrechnung ist i.d.R. übrigens ein BAB, der die Zuschlagssätze ermittelt. |
#3 24.11.2005 23:52 Uhr
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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