Hallo
vielleicht kann mir mal einer weiterhelfen, ich stehe grade voll auf dem Schlauch.
Wie ist dieser Satz zu verstehen?
"Sollkosten sind die zum Planpreis bewertete Planmenge bei Istbeschäftigung." (Ach und wie interpretiere ich Istbeschäftigung?)
Ich habe aber für Sollkosten diese Formel:
Sollkosten= Sollmenge * Planpreis
Bin jetzt restlos verwirrt... :cry:
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Plankostenrechnung / Interpretationsprobleme?
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#1 24.11.2005 23:15 Uhr
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#2 24.11.2005 23:53 Uhr
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Guten Abend,
ja, diePlankostenrechnung... die macht in der Wirklichkeit keiner, es gibt doch die Teilkostenrechnung. Immer diese Pryfungslyriker :-) Also:
Istbeschäftigung ist die tatsächliche Ausbringungsmenge.
Planmenge ist die Menge, die angestrebt (geplant) wird. variable Plankosten sind (in der flexiblen Plankostenrechnung) die variablen Kosten, die bei Planbeschäftigung entstehen. Für die Sollkosten gilt: Sollkosten = (var.Plankosten x Istbeschäftigung) / Planbeschäftigung + Fixkosten Das aber ist nix anderes als Dein Zitat. Falls Dich das jetzt verwirrt: macht nix. Das brauchst Du nach der Prüfung nie wieder... mit variablen udn fixen Kosten rechnen können reicht völlig aus in der bösen Wirklichkeit. Die Plankostenrechnung (sowohl in ihrer starren als auch in ihrer flexiblen Inkarnation) gibt es nur in Prüfungen |
#3 04.12.2005 18:50 Uhr
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Grüß Dich Harry,
Du bestätigst mal wieder, was ich so am Rande in den letzten 7 Jahren Datawarehouseberatung immer dann beobachten konnte, wenn ich mal wieder ein Reporting im Controlling Bereich aufzusetzen hatte bzw. wenn ich mich mit meinen SAP CO Kollegen beim Wein unterhalten habe und ich selbst gestandenen CO Beratern mit mehr al 7 Jahren SAP Projekt-Erfahrung grinsend die Frage gestellt habe, wann Sie denn jemals in ihrem Leben eine flexible Plankostenrechnung eingeführt hätten - und ein dementsprechendes Grinsen geerntet habe. Ich habe ja Verständnis dafür, daß in jenen "Branchen", in denen keine industrielle Fertigung stattfindet und die sich erst in den letzten 10 Jahren vermehrt betriebswirtschaftlichen Themen zuwenden müssen (Public Sector bspw.) man nicht unbedingt gleich den betriebswirtschaftlichen Hammer auspackt und das abgefahrenste Methoden Know How implementiert, sondern erst einmal die Grundlagen legt (doppelte Buchhaltung bspw.). Ich war allerdings schon geschockt zu erfahren, daß selbst im Entstehungsland der Grenzplankostenrechnung noch nicht einmal die Industrie so weit geht, die Plankostenrechnung in ihrer schönsten Ausprägung zu implementieren. Sollten der olle Plaut und der olle Kilger (beide sind ja nun nicht mehr) wirklich nur "Kunst für die Kunst" entwickelt haben? Dieser Eindruck hat sich dann noch verstärkt, als meine Firma einen Großteil der nicht deutschen Plaut Gesellschaften übernommen hat und auf die Frage, ob man dort Grenzplankostenrechnung mit SAP R/3 CO bei vielen Kunden eingeführt hätte..., ach, es ist zum Weinen... Harry, ich frage mich vor allem immer noch eines: Warum ist das so? Ist es denn nicht notwendig? Ist es zu schwer zu handhaben? Was sind die wirklichen Gründe dafür, daß Plankostenrechnung nicht in der Form eingesetzt wird, wie man es tun könnte... Was hält die Firmen ab, was fehlt, was müßte man tun... Ich habe häufig das Gefühl, daß mit politischen Tarifen gearbeitet wird... Grausam... Nachdenkliche Grüße Josh |
#4 04.12.2005 20:27 Uhr
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Guten Abend,
daß oft mit politischen Preisen gearbeitet wird, ist keine Frage; insbesondere der Enerie- und der gesundheitsbereich sind im Grunde Planwirtschaften reinsten Wassers. Dort ist jede Kostenrechnung ohnehin umsonst, denn die Kostenrechnung dient der verursachergerechten Faktorbewertung, und das geht nunmal nicht per Gesetz, und auch nicht per Festpreis. die Plankostenrechnung ist aber eine ganz andere Show, denn sie ist inhärent überflüssig. besonders antiquierte Unterscheidungen wie die in starre und flexible Plankostenrechnung lerne ich selbst (!) für jede Lehrveranstaltung neu, weil ich es sonst nirgends brauche: mit einer ordentlichen Teilkostenrechnung kann man von der Sortimentsplanung per DB-Rechnung bis hin zur Fahrplanrechnung und LKW-Einsatzplanung alles machen, was des Controllers Herz begehrt. Keiner braucht und keiner kennt daher die PlanKR, wie sie insbesondere in den IHK-Skripten herumgeistert. Diese eignet sich daher insbesondere, Prüfungsteilnehmer zu kippen. Das ist traurig, aber leider wahr: in der letzten Prüfung "Technischer Betriebswirt" wurde das wieder mal unter Beweis gestellt... |
#5 05.12.2005 01:38 Uhr
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Guten Abend Harry,
zu so später Stunde sind immer nur Workaholics oder Singles wie ich im Board unterwegs. Aber ich denke, heute übertreffe ich Dich noch ein wenig...
Nun ja, Harry, das liegt aber teilweise auch an der Materie selbst. Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen SAP CO-PA (Marktergebnis- und Segmentrechnung) für einen Energieversorger einzuführen und das größte Problem war die Kalkulation des Stromes. Wie kalkuliert man Strom? Vor allem vor dem Hintergrund der Kuppelproblematik, denn mit Strom wird gleichermaßen ja noch Abfallprodukte wie (Fern-)Wärme und ähnliches erzeugt. Wie verteilt man also die Fixkosten... Wie kalkuliert man, wenn man nicht wie in der industriellen Fertigung sowas wie Stücklisten und Arbeitspläne einsetzen kann... Es war ein Graus...
Naja, wie gesagt, am Anfang steht ja nicht unbedingt das Gesetz. Die Regulierer schauen sich die Kalkulation an, aber im Energiesektor ist die verursachungsgerechte Kalkulation wirklich ein Problem... siehe oben. Selbst wenn man wollte...
Jetzt bin ich etwas verwirrt, Harry. Nach gängiger Unterscheidung gibt es auch eine Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis und das wäre z.B. eine DB-Ergebnisrechnung. Eine DB-Rechnung im Ist ist zwar schön, hilft aber auch nicht wesentlich weiter, sondern sollte doch noch durch eine DB-Rechnung auf Planbasis ergänzt werden, sonst is nix mit Abweichungskontrolle. Oder habe ich Dich jetzt nur mißverstanden? : :wink: Viele Grüße von Josh |
#6 05.12.2005 11:49 Uhr
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Moin Josh,
Die Divisionskalkulation, ggfs. in ihrer Inkarnation als Äquivalenzziffernkalkulation, würde ich jedenfalls besser finden als die planwirtschaftlichen Zwangspreise des EEG...
OK, ich bin betriebsblind: natürlich meine ich nur die als "Plankostenrechnung" in den IHK-Skripten vorgeführten Verfahren, insbesondere die dort immer wieder herumgeisternde "starre" Plankostenrechnung, verrechnete Plankosten bei Istbeschäftigung, die bekannten Prüfungsfallen hinsichtlich Gesamtabweichung (mal ein Beispiel posten??) usw. Eine Plankostenrechnung auf echter Teilkostenbasis wäre eine ganz andere Sache und ist nicht gemeint. |
#7 08.12.2005 15:01 Uhr
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Hallo,
ich habe noch eine Frage zur Plankostenrechung (muss ja leider ne Prüfung darin schreiben) Ich habe zwei verschiedene Formeln für die Beschäftigungsabweichung: 1. Beschäftigungsabweichung = Sollkosten - Plankosten 2. Beschäftigungsabweichung = Plankosten - Sollkosten Die erste Formel habe ich aus einem Buch und die zweite aus dem Skript. Welche soll ich nun aber nehmen? Mit beiden bekomme ich den gleichen Wert heraus, nur das der eine Negativ ist und der andere Positiv. Danke für die Antwort. |
#8 08.12.2005 16:31 Uhr
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Hi,
diese beiden Formeln scheinen sich nur durch das Vorzeichen zu unterscheiden. Sie sind also äquivalent. Es ist daher mE nach auch egal, wie man rechnet, denn es ist nur eine Frage der Sicht (Abweichung nach oben oder unten) - die Zahl müßte ja in beiden Fällen die gleiche sein. Das ist also kein Problem! |
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