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Wer entscheidet über die Höhe der Gehälter?

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Hallo. Zur folgenden Frage suche ich eine Antwort. In letzter Zeit ist die Höhe der Gehälter von Vorstandsmitgliedern kritisiert worden. Mich würde interessieren, wer in einem Unternehmen, insbesondere einer Aktiengeselschaft über die Höhe der Gehälter entscheidet. Kennt sich jemand da aus? Wie läuft es auf den höheren Ebenen ab? Wer bestimmt die Entlohnung des Aufsichtsrates? Welchen Einfluss haben (Klein)Aktionäre? Im Grunde geht es mir darum, wer über die Höhe von Gehältern entscheidet, wenn Eigentum und Kontrolle eines Unternehmens getrennt sind. Danke.
« Zuletzt durch Dusan am 21.08.2014 15:31 Uhr bearbeitet. »
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Wirklich keiner, der mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen kann?
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll in einem angemessenen verhältnis zu ihren Aufgaben stehen (§113 Abs. 1 Satz 3 AktG); für die Vorstandsmitglieder gibt es eine ähnliche Regelung. Leider steht nirgendwo, was man unter "angemessen" verstehen soll. Hierzu bestehen zwei generelle Meinungen:

1. die angelsächsische Auffassung ist, daß "angemessen" als kapitalverzinsung auf die erzielte Mehrung des Unternehmenswertes zu verstehen sei;
2. die europäische, insbesondere deutsche Ansicht ist eher, daß über einem bestimmten, gleichwohl nicht scharf umrissenen Betrag alles als "unangemessen" zu betrachten sei, unabhängig von der erbrachten Leistung.

Letztlich ist das wohl eher eine Verhandlungssache; eine entscheidende Instanz besteht in dem Sinne nicht. In dem Mannesmann-Verfahren hat das Gericht ja auch abgelehnt, feste Richtlinien für die Entgelthöhe zu nennen; die Frage ist daher im Grunde ungelöst.

Ich halte für meinen teil die unter 2. genannte "deutsche" Meinung für "sozialistisch" und neidgetrieben, denn der Neid ist die Wurzel des Sozialismus; allerdings sollten Führungsmitglieder auch für Versagen haftbar gemacht werden, genau übrigens wie Politiker. Leider fehlt es an einer solchen Haftungsregel, solange kein strafrechtlich relevantes Verschulden vorliegt.
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Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
...

Ich halte für meinen Teil die unter 2. genannte "deutsche" Meinung für "sozialistisch" und neidgetrieben, denn der Neid ist die Wurzel des Sozialismus; allerdings sollten Führungsmitglieder auch für Versagen haftbar gemacht werden, genau übrigens wie Politiker. Leider fehlt es an einer solchen Haftungsregel, solange kein strafrechtlich relevantes Verschulden vorliegt.


Hallo Harry,

im Grunde stimme ich Dir zu. Nur ist das was Du sagst Theorie, die Praxis sieht offenbar anders aus.

Die meisten Menschen werden das Nichtstun vorziehen, wenn dadurch mit Sicherheit dasselbe Ergebnis erreicht wird (Belohnung und keine Bestrafung), wie durch eine wie auch immer geartete Arbeitsleistung. Weil aber Aufsichtsratsmitglieder für nichts haften, gibt es für sie faktisch keine Notwendigkeit, für ihre Vergütung eine Gegenleistung zu erbringen. Anderenfalls wäre es nicht möglich, daß Leute bekannt dafür sind, neben ihrer Vollzeitbeschäftigung noch Aufsichtsratsmandate zu sammeln wie Briefmarken.

Diese Leute besetzen einen Posten, der eigentlich als Kontrollinstrument geschaffen wurde, aber in Wirklichkeit oft als Pensionsanstalt für weggelobte Vorstandsmitglieder funktioniert. Eine Pensionsanstalt, in der die "Anspruchsberechtigten" wie Parlamentarier die Höhe ihrer Ansprüche durch Beschluß selbst festsetzen - um auf die Eingangsfrage kurz einzugehen. Durch ihr Nichtstun setzen sie dieses vom Gesetzgeber (angesichts mangelnder Mitwirkungsmöglichkeiten der Eigentümer) als Sicherheitsnetz eines Unternehmens vorgesehene Kontrollorgan außer Kraft - bei Lichte betrachtet ein Schaden auch für die Gesellschaft, der anstelle fürstlicher Entlohnung wenigstens die fristlose Entlassung zur Folge haben müßte.

Wenn man Zeitungsberichten nach Pleiten wie die der Philipp Holzmann AG glauben darf, zeichnete sich diese schon Jahre vorher in den Abschlüssen ab. Was ja nichts anderes heißt, als daß die Aufsichtsratsmitglieder diese nicht durchgesehen bzw. nicht verstanden haben - in beiden Fällen sind sie eine glatte Fehlbesetzung. Und im Falle einer eklatanten Fehlbesetzung (in dem Zusammenhang ist die Erinnerung an diesen Artikel nicht unangebracht: http://www.taz.de/pt/2005/03/07/a0229.nf/text ) ist die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung - egal nach welchen Kriterien - m.E. obsolet.

Grüße,
Peter
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Hi Peter,

Zitat
Die meisten Menschen werden das Nichtstun vorziehen, wenn dadurch mit Sicherheit dasselbe Ergebnis erreicht wird (Belohnung und keine Bestrafung)...


wohl wahr, und wenn das zu erwartende Entgelt gleich ist, ganz gleich, ob und wenn ja welche Leistung erbracht wird. Und hier genau unterscheidet sich ja das US-System: kaum Fixum, fast nur leistungsabhängige Bezüge, meist an irgendeine Kennzahl "ganz oben" in der DoPont-Pyramide oder (neuerdings) der BSC gekoppelt. Wer nichts kann, kriegt auch nix - aber wer das Unternehmen voranbringt, bekommt, was er verdient, und das wird hier oft als "unmoralisch" angesehen.

Zitat
Wenn man Zeitungsberichten nach Pleiten wie die der Philipp Holzmann AG glauben darf, zeichnete sich diese schon Jahre vorher in den Abschlüssen ab.


Eben - und hätte man hierfür die Verantwortlichen auch zur Verantwortung ziehen können, und sei es nur durch Rückzahlung von Entgelten, also ganz außerhalb des Strafrechts, so wären mE nach die Dinge anders gelaufen. Mehr meine ich eigentlich nicht...

Insofern ist aber ohnehin mE nach bald jede Frage nach Entgelten obsolet, dann nämlich, wenn der um das Tatrisiko abdiskontierte Grenznutzen einer Plünderung mit anschließender Brandstiftung höher ist als der des Ausfüllens von Hartz-IV-Formularen und deren demütige Vorlage beim Amt zwecks eventueller Entgegennahme staatlicher Wohltaten. In Frankreich haben wir gesehen, wie schnell das gehen kann...
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Hallo Harry,

wir haben uns also verstanden.
Dennoch bleibt als Denkanstoß im Raum stehen, daß die Leute, die man hierzulande nicht ganz unberechtigt als "Nieten in Nadelstreifen" bezeichnet, den Sozialneid erst haben sich soweit verbreiten lassen.
"Der Mann auf der Straße" ist ja nicht so blöd, daß er nicht merken würde, ob die Vorstandsetage ordentliche Produkte auf den Markt und damit Geld in die Kasse bringt oder sich nur im Ruhm der Vorgänger und im Sekt badet. Niemand muß sich wundern, daß eine Kaste, die sich auf letzteres spezialisiert hat, dann im Lauf von Jahren den Ruf des Schmarotzers erwirbt und den auch nicht gleich wieder los wird.

Grüße,
Peter
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Vorerst: Vielen Dank. Ich wollte eigentlich keine Diskussion beginnen, aber...

Eins ist mir jedoch noch weiter hin unklar: Wenn ein Vorstandsmitglied berufen/eingestellt wird, wer entscheidet, wieviel Geld diese Person erhält?
Ich vermute, dass Eigentümer/Gesellschafter keine Mitsprache bei diesen Entscheidungen haben. Dann sind aber Interessenkonflikte geradezu programmiert... irgendwelche Infos, Links, Literaturangaben? Danke.

Mir fällt ein, dass ich gelsen habe, dass in England die Gesellschafter über die Angemessenheit der Managementgehälter entscheiden dürfen. :roll:
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Moin,

Zitat
Ich wollte eigentlich keine Diskussion beginnen


Dieses Risiko besteht aber immer... und das machts doch gerade interessant, oder :?:

Zitat
Wenn ein Vorstandsmitglied berufen/eingestellt wird, wer entscheidet, wieviel Geld diese Person erhält?


Dies ist ausschließlich eine Verhandlungsfrage zwischen dem neu eintretenden Mitglied und den bisherigen Mitgliedern der Führungsorgane. "Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre" (§84 Abs. 1 Satz 1 AktG). Insofern beantwortet das möglicherweise Deine Frage, denn die Bestellung schließt ja auch die Festlegung der Entgelte ein - wobei natürlich eben verhandelt werden kann. Es ist auch nicht ungewöhnlich, daß jemand von einem Organ in ein anderes wechselt - Konstellationen, wo solche Leute faktisch ihr eigenes Entgelt festsetzen, sind daher denkbar.
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Hallo in die Runde!

Passt zwar nicht haarscharf, aber irgendwie doch in das Thema hinein:

Wo ist und was macht eigentlich Herr Schrempp?

Hatte der ein "p" oder deren zwei?

Ciao!
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Ort: Mühlhausen
Jürgen Erich Schrempp ist noch bis zum 31. Dezember 2005 Vorstandsvorsitzender des DaimlerChrysler-Konzerns.
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Klärung in die Runde:

Habe es selber gefunden, danke trotzdem, speziell an M_79!

dpa vom 21.11.2005 meldet:
"(Nach seinem Ausscheiden will Schrempp Unternehmer bleiben. "Ich denke darüber nach, vielleicht ein kleineres Unternehmen zu kaufen oder Teilhaber zu werden", sagte er... ...Trotzdem wolle er ab dem 1. Januar 2006 kürzer treten. "Die Hälfte meiner Zeit werde ich meiner Familie und dem südlichen Afrika widmen.")"

Ciao!


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