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Sammelbewertung

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Registriert: Aug 2005
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Ort: Düren
So, ich schreibe morgen Klausur und habe mein Lernen eigentlich beendet. Wollte nur nochmal so zum Spaß durch ein paar Aufgaben wühlen. Bin aber leider an einer hängen geblieben, in der ich für mich keinen klaren Lösungsweg finde:

Die Knallgas-GmbH hat in ihrem Vorratsvermögen Magnesiumcarbonatpulver, da sie dieses zur Herstellung bestimmter Stoffe benötigt.
Der Anfangsbestand zum 01.01.2003 betrug 100 kg á 10 Eur.
Im Jahr 2003 wurden Zugänge in Höhe von
150 kg á 12 Euro
200 kg a 11 Euro
und Abgänge in Höhe von 150 kg verzeichnet.

Mit welchen Werten können die Abgänge und der Endbestand zum 31.12.2003 in der Handels- und Steuerbilanz bewertet werden?


Also Fakt ist am 31.12.2003 habe ich noch 300 kg Magnesiumcarbonatpulver.
Entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs.3 HGB) würde ich die zu dem Wert ansetzen, den das Pulver am 31.12.2003 hat.
Die Verkäufe würde ich ebenfalls mit den Werten ansetzten, die sie zum Zeitpunkt des Verkaufes hatten.
Ich denke aber eher, das der Aufgabentext auf die Sammelbewertung nach § 256 HGB raus will (die kenne ich aber ehrlich gesagt (noch) nicht und weiß auch nicht so ganz damit umzugehen).
[§ 256 HGB: ... kann ... unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind]

Heißt das, ich darf machen was ich will ???
Ich hatte:
100 kg á 10 Euro
150 kg á 12 Euro
200 kg a 11 Euro
und habe 150 kg verkauft.
Entsprechend § 256 HGB könnte ich ja dann aussuchen, wie sich die verkauften 150 kg zusammensetzten.
aus 150 kg zu 12 Euro
aus 150 kg zu 11 Euro
aus 100 kg zu 10 Euro und 50 kg zu 12 Euro
aus 100 kg zu 10 Euro und 50 kg zu 11 Euro
aus 75 kg zu 10 Euro und 75 kg zu 11 Euro
oder, oder, oder ...

Das entspricht doch nicht mehr wirklich den GoBs, oder ???

Hat einer einen sinnvollen Lösungsansatz für diese Aufgabe?
DANKE.
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Hallo,

weil ich gleich weg muß, nur kurz. Es geht hier um die Verbrauchsfolgeverfahren. In der Handelsbilanz kannst Du nicht machen was Du willst, darfst Dich aber wenigstens an die Tatsachen halten. Beispielsweise lagert das Pulver in einem Silo - unten kommt zuerst raus, was zuerst reingeschüttet wurde. Dieses Verbrauchsfolgeverfahren nennt man FIFO. In der Handelsbilanz in Ordnung, in der Steuerbilanz unzulässig.

Und darauf will die Aufgabe hinaus. Du mußt also den Wert des am Bilanzstichtag vorhandenen Pulvers womöglich nach zwei verschiedenen Verfahren feststellen.

Grüße,
Peter
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Yepp Danke.
Das bringt doch Licht ins Dunkel.

Von Fifo, Lifo, Hifo, Lofo und Kifo habe ich schon mal was gehört.
Das war aber mehr in den Vorlesungen zu Rechnungswesen und nicht in den eigentlichen Buchführungsvorlesungen. Deswegen habe ich den Bogen wohl nicht geschlagen.
Und die Begriffe wurden auch mal nur kurz angerissen, erläutert wurden sie bisher nicht. Meine Prüfung in Rechnungswesen ist aber auch erst Ende des 4. Semesters. Und da ich gerade erst seit 14 Tagen im 3. Semster bin, hat das ja noch was Zeit ...
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Hallo,

irgendwie kann ich mit Deiner Antwort nichts Rechtes anfangen. Wieso hat Buchführung nichts mit Rechnungswesen zu tun?
Und wieso ist die Frage, welche Verbrauchsfolgeverfahren stl. zulässig sind, uninteressant, wenn nach dem Wertansatz von Umlaufvermögen in der Steuerbilanz gefragt wird?

Grüße,
Peter
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Beiträge: 33
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Hallo Peter,
ich habe doch gar nicht gesagt, dass das uninteressant ist.
Ich habe nur gesagt, das ich diese Abkürzungen in den Vorlesungen zu Rechnungswesen gehört habe und die Aufgabe in einer Sammlung zu Aufgaben zur Buchführung gefunden habe.

Klar weiß ich, das die Buchführung ein Teilgebiet des Rechnungswesens ist. Aber diesen Bogen habe ich in diesem Moment nicht geschlagen.
Verspreche brav in Zukunft über den Tellerrand hinaus zu denken
:wink:
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Hallo Peter,

laß Milde bei der Antwort von W.Stecher walten. Ich kann die Denkweise aus eigenem Erleben an der Uni nachvollziehen.

Bei mir - und offensichtlich auch bei W.Stecher, war es im Grundstudium so, daß Buchführung und Rechnungswesen vollkommen voneinander getrennt behandelt wurden.

Dies führte zu folgenden Effekten:

Zwar lernte man in Buchführung auch rudimentär die Abschlussbuchungen, man stellte die Saldenbilanzen auf, aber das war es dann auch schon. Letzteres im Schnellgalopp, da man wie immer vorne dran zu viel Zeit verloren hatte... Ein Elend.

Ich erinnere mich, wie ich zwei Semester später dann endlich die Bilanzierungsvorlesung besuchen durfte und lernte dort eine Menge über Bewertungsverfahren. Das Problem war nur...
1. ich verstand es nicht immer auf Anhieb
2. der Bezug zu der Buchführungsveranstaltung blieb aus.

Wenn ich nur mal daran denke, daß im Zuge der diversen Bewertungsverfahren man sicher eine Menge niedriger bewerten muß, so bin ich mir auch heute (10 Jahre nach Abschluss des Studiums) nicht unbedingt sicher, wie die Buchungssätze auszusehen hätten, mit denen ich die KorrekturBewertung vorzunehmen hätte. Bilanzierung wurde und wird eben von Professoren gehalten, die Buchführungsveranstaltung häufig von den etwas praktischer orientierten Assistenten. Man bilde sich aber nciht ein, dass die Bücher besser wären... Alles was ich kenne, ist ähnlich aufgebaut. Ein Graus...

Aber es mag erklären, wie solch eine Denkweise zustande kommt.

Andererseits finde ich es schon bemerkenswert, wie der Kollege Stecher sich intenisiv um seine BWL Ausbildung kümmert. Wenn ich mir die hartnäckigen Versuche mit der Schokobananenaufgabe so ansehe, dann bin ich wirklich begeistert. Er gab nicht auf... Offensichtlich ist aber in Zeiten des Internets mit der Möglichkeit eine schnelle Antwort bei Problemen zu erhalten auch eine ganz andere Möglichkeit gegeben, als damals zu meiner Zeit. Ach je... vielleicht sollte ich auch mal Harries Aufgaben durchrechnen... Dann wird noch was aus mir. :lol:

Herzliche Grüsse

Josch
Mitglied
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 48
Ort: Saarbrücken
Hallo Peter,

laß Milde bei der Antwort von W.Stecher walten. Ich kann die Denkweise aus eigenem Erleben an der Uni nachvollziehen.

Bei mir - und offensichtlich auch bei W.Stecher, war es im Grundstudium so, daß Buchführung und Rechnungswesen vollkommen voneinander getrennt behandelt wurden.

Dies führte zu folgenden Effekten:

Zwar lernte man in Buchführung auch rudimentär die Abschlussbuchungen, man stellte die Saldenbilanzen auf, aber das war es dann auch schon. Letzteres im Schnellgalopp, da man wie immer vorne dran zu viel Zeit verloren hatte... Ein Elend.

Ich erinnere mich, wie ich zwei Semester später dann endlich die Bilanzierungsvorlesung besuchen durfte und lernte dort eine Menge über Bewertungsverfahren. Das Problem war nur...
1. ich verstand es nicht immer auf Anhieb
2. der Bezug zu der Buchführungsveranstaltung blieb aus.

Wenn ich nur mal daran denke, daß im Zuge der diversen Bewertungsverfahren man sicher eine Menge niedriger bewerten muß, so bin ich mir auch heute (10 Jahre nach Abschluss des Studiums) nicht unbedingt sicher, wie die Buchungssätze auszusehen hätten, mit denen ich die KorrekturBewertung vorzunehmen hätte. Bilanzierung wurde und wird eben von Professoren gehalten, die Buchführungsveranstaltung häufig von den etwas praktischer orientierten Assistenten. Man bilde sich aber nciht ein, dass die Bücher besser wären... Alles was ich kenne, ist ähnlich aufgebaut. Ein Graus...

Aber es mag erklären, wie solch eine Denkweise zustande kommt.

Andererseits finde ich es schon bemerkenswert, wie der Kollege Stecher sich intenisiv um seine BWL Ausbildung kümmert. Wenn ich mir die hartnäckigen Versuche mit der Schokobananenaufgabe so ansehe, dann bin ich wirklich begeistert. Er gab nicht auf... Offensichtlich ist aber in Zeiten des Internets mit der Möglichkeit eine schnelle Antwort bei Problemen zu erhalten auch eine ganz andere Möglichkeit gegeben, als damals zu meiner Zeit. Ach je... vielleicht sollte ich auch mal Harries Aufgaben durchrechnen... Dann wird noch was aus mir. :lol:

Herzliche Grüsse

Josch
Mitglied
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 33
Ort: Düren
Zitat
Bei mir - und offensichtlich auch bei W.Stecher, war es im Grundstudium so, daß Buchführung und Rechnungswesen vollkommen voneinander getrennt behandelt wurden.


So ist es bei mir. Buchführung und Rechnungswesen wird getrennt gehandhabt. Wo hast Du denn studiert?
Habt ihr auch separte Leistungscheine / Klausuren erbringen müssen für diese zwei ?
Ich lerne an einer FH, und da sind selbst die Klausuren getrennt.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo,

wie man hier irgendwo lesen kann, habe ich ein Maschinenbaustudium abgeschlossen - manche haben mich angesichts meiner Buchführungskenntnisse und der Eintragung in der Mitgliederliste für einen Hochstapler gehalten. Allerdings ist das Studium schon eine Weile her - ihr wäret damals bei unseren Dozenten so herrlich ins Messer gelaufen ... Die haben sich nämlich immer bei ihren Kollegen erkundigt, was diese mit uns schon durchgenommen haben und dann in den Klausuren mit größter Vorliebe getestet, ob wir nur auswendig lernen oder bereits erworbenes Wissen auch anzuwenden in der Lage sind.

Natürlich gab es einige, die sich beschwerten, wenn bspw. in der Konstruktionslehre Berechnungsmethoden des Faches "Maschinenelemente" abgefragt wurden. Aber denen wurde sofort klargemacht, daß sie solche Einwände in der POS (Polytechnische Oberschule, vergleichbar mit der Realschule) vorbringen können und daß es möglicherweise ein Irrtum der Geschichte war, sie zu immatrikulieren. Und wie Ihr Euch denken könnt, sahen Studienplan und Prüfungsordnung unausweichliche Gelegenheiten vor, derartig schwerwiegende Irrtümer zu korrigieren. Daß diese Herangehensweise aber noch nicht völlig Geschichte ist, kann man hier nachlesen: http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=3426

"Milde" im Forum hilft insofern niemandem weiter. In Deutschland wird in der Ausbildung immer noch vor allem auf den Erwerb des "Zettels" hingearbeitet, deshalb bezeichnet man Lehrgänge mit dem Namen "Vorbereitung auf die ...-Prüfung" fälschlicherweise als "Weiterbildung" und läßt sie sich entsprechend vergolden. Der "Zettel" ist aber leider keine Berechtigung zur Frühpensionierung, es gibt wahrhaftig ein Leben nach der Prüfung. Und in diesem spielt die Organisation der Studienfächer keine Rolle mehr. Entweder schafft man es schon während des Studiums, fachübergreifend Kenntnisse zu verwerten oder es kommt einem dann in der Probezeit umso härter an, nicht umgehend bei der Firma mit dem roten stilisierten A zu landen - es wäre nicht das erste Mal. So hatte ich einmal für eine Zeitarbeitsfirma bei einem Textilunternehmen anstelle eines gerade verabschiedeten Hauptbuchhalters dessen Verrechnungskonten abzustimmen, die Differenzen von mehreren Millionen DM aufwiesen. Die Fehlbuchungen fanden sich dann zum großen Teil in einem der Vorjahre und waren von ihm als Vermögensposten aktiviert worden.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 33
Ort: Düren
Zitat
es gibt wahrhaftig ein Leben nach der Prüfung. Und in diesem spielt die Organisation der Studienfächer keine Rolle mehr.

Da hast Du wahrlich Recht. Und zugegeben, ich habe zwei Semester gebraucht, um das zu verstehen.

Wenn ich mir mittlerweile (drittes Semester) eine BWL Vorlesung anschaue, dann weiß ich echt nicht mehr so ganz, ob ich im richtigen Raum sitze oder nicht versehentlich in der Mathe-Vorlesungen gelandet bin. (Gott sei Dank habe ich keine Probleme mit Mathe)

Und das unser Steuerecht Prof ganz einfach die Kenntnisse des bürgerlichen Rechts, auch dazu gibt es Vorlesungen) voraussetzt, ohne diese näher zu erläutern, ist mit auch schon aufgefallen. (Mit Recht hab ich zum Glück auch keine Probleme)

Um wenn man diesen Faden weiterspinnt, dann kann man eigentlich gar kein Vorlesungsfach mehr isoliert betrachten.

Aber der Weg zur Erkenntnis hat etwas gedauert :-)
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Moin,

dies ist aber ein sehr grundsätzliches Problem, denn die Beziehungen zwischen Lehrfächern sind sozusagen horizontal (Steuerrecht setzt BGB voraus, BWL setzt Mathe voraus usw), während Lehrveranstaltungen vertikal aufgebaut sind (AO und GG, darauf aufbauend EStG, darauf schliueßlich KStG usw.) Ich kann im Rechnungswesen das Problem zum Teil umgehen (ich unterrichte erst die grundlegenden Definitionen von Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten, und darauf baut alles andere auf), aber nicht immer (so führt der Umstieg von ØBewertung nach §240 Abs. 4 HGB auf FIFO nach §256 HGB zu einer Verdoppelung der Lagerdauer, also müssen die Dispositionskennziffern schon bekannt sein). Insgesamt muß ich aber immer damit rechnen, daß Grundlagen fehlen oder parallele Veranstaltungen noch nicht gelaufen sind. Eine einfache Lösung gibt es mE nach nicht für dieses Problem; auch der beste Lehrplan wird immer solche "Unregelmäßigkeiten" aufweisen!
Mitglied
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 33
Ort: Düren
Zitat
Eine einfache Lösung gibt es mE nach nicht für dieses Problem; auch der beste Lehrplan wird immer solche "Unregelmäßigkeiten" aufweisen!


Ist doch egal, dafür gibt es doch [url]www.zingel.de[/url]
Musst Du mal besuchen, sind echt gut die Seiten.
Und im Forum bekommt man auch ganz schnell kompetente Hilfe.

:D :D :D :lol:
Mitglied
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Ort: Düren
Um diesen Thread nochmal kurz aufleben zu lassen:

Ich habe meine Buchführungsklausur hinter mich gebracht und mittlerweile auch das Ergebnis: 2,0.
DANKE an alle hier im Forum die mich auf diesem Weg begleitet haben, vor allem aber an Harry und Peter.
Solche Hilfe findet man selten.


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