HJallo,
wie berechne ich die lfd. Afa, wenn eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen wurde.
Danke für die Hilfe
Andrea
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Außerordentliche Abschreibung
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#1 05.10.2005 16:30 Uhr
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#2 05.10.2005 21:40 Uhr
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Hi & willkommen im Forum,
die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil relevant sein kann, aus welchem Grund eine außerordentliche AfA vorgenommen wurde. Man bedenke, daß der Grund für diese Abschreibung auch die Nutzungsdauer neu festsetzen (i.d.R. verkürzen) kann. Es kann also nötig sein, den gesamten AfA-Plan für die restliche Zeit neu festzulegen. Es gibt daher mE nach keine einfache und immer richtige Antwort. Im Bereich der IAS/IFRS kann die Frage nicht (mehr) gestellt werden, weil es seit 2004 gar keine außerordentlichen Abschreibungen mehr gibt (IAS 1.85). Selbst Naturkatastrophen bewirken damit keine "außerordentlichen" Posten mehr; allerdings kann dennoch die Restnutzungsdauer neu festgelegt werden (IAS 16.29 ff, Neubewertungsmodell), was im Effekt (sozusagen "indirekt") wieder auf eine außerordentliche AfA hinauslaufen kann. Auch die fair value Bewertung nach IAS 16.24 kann hier bedeutsam sein. Die AfA-Methode soll stets den tatsächlichen Wertverlust abbilden (IAS 16.60). |
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