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Anfangskapital

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Registriert: Sep 2005
Beiträge: 19
Hallo Leute,

hat jemand eine Erklärung zu folgenden Posten:

1.
Aktivposten Anfangskapital "Variables Kapital"

2.
"Erlöse Ust-frei Par." Nehme an hier ist Parität gemeint. Kann mir trotzdem nicht richtig vorstellen was gemeint ist. Habt Ihr Beispiele?

3.
Und eine Frage, um Euer KLR-Wissen zu überprüfen.

In einer GuV ist unter "Aufwendungen für bezogene Leistungen" der Posten "Fremdleistungen" gebucht. Offensichtlich handelt es sich hierbei um Aufwand dem eine betriebliche Leistung gegenübersteht. Daraus folgere ich, dass es sich damit um Grundkosten handelt, richtig? Komisch ist das die Leistung doch gar nicht im Betrieb erbracht wurde? ;-)

Danke+Gruß

Radkappe
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
1.
Aktivposten Anfangskapital "Variables Kapital"


Das Kapital befindet sich im allgemeinen auf der Passivseite ;-) Ein aktivischer Kapitalausweis kommt nur bei ausstehenden Einlagen oder Verlusten, die das Eigenkapital übersteigen vor. Variables Kapital sind bei den Kapitalgesellschaften die Rücklagen, der Jahresüberschuß und der Gewinn- oder Verlustvortrag (vor dem Verwendungsbeschluß) und bei Personengesellschaften sämtliche Kapitalanteile der Vollhafter (die ja jedes Jahr durch das Privatkonto und die Abrechnung der GuV an Höhe neu festgesetzt werden).

Zitat
2.
"Erlöse Ust-frei Par." Nehme an hier ist Parität gemeint. Kann mir trotzdem nicht richtig vorstellen was gemeint ist. Habt Ihr Beispiele?


Keine Ahnung. Eine "USt.-Parität" kenne ich nicht... Peter, habe ich was verpaßt??

Zitat
In einer GuV ist unter "Aufwendungen für bezogene Leistungen" der Posten "Fremdleistungen" gebucht. Offensichtlich handelt es sich hierbei um Aufwand dem eine betriebliche Leistung gegenübersteht. Daraus folgere ich, dass es sich damit um Grundkosten handelt, richtig? Komisch ist das die Leistung doch gar nicht im Betrieb erbracht wurde?


Richtig; daß die Leistung außerhalb erbracht wurde, ist unerheblich, denn sie dient ja ihrerseits zur betrieblichen Leistungserstellung oder Bereitschaftsebrhaltung. Sie ist damit zugleich eine Aufwendung (Verbrauch eine Leistung!) und eine Kostenart (bewertete, periodisiert usw) und damit Grundkosten bzw. Zweckaufwand.
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Beiträge: 19
Das ging mal wieder schnell !!! Danke Harry.

zu1.
Das Anfangskapital ist tatsächlich auf der Aktivseite ausgewiesen. Die EK-Quote ist Null, da unter der Passivseite auch kein einziger EK-Posten aufgeführt ist. Also, ein Unternehmen (mittlerweile liquidiert) dass aus 100% Fremdkapital bestand. ;-)

Bedeutet das in diesem Fall (es handelt sich um ein Einzelkaufmann), dass der Ausweiss des variablen Kapitals eine Art ausstehende Einlage des Vollhafters (Einzelkaufmann) ist? Was bedeutet das? Könnte der Grund sein, dass in vergangenen Perioden ständig Verluste gemacht wurden sind?

Noch eine Frage. Ich habe mich jedoch noch nicht selber schlau gemacht.

Bei der Aufbereitung der Bilanz; wo stecke ich das Anfangskapital, die Einlagen (Steuern, Privateinlagen); Entnahmen (Privatentnahmen, Rente, Spenden, Eigenverbrauch) hin- in das UV? Oder wird jeder Unterposten separat dem AV und dem UV zugeteilt?

Gruß
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Das Anfangskapital ist tatsächlich auf der Aktivseite ausgewiesen.


Hmmm... das kann eigentlich nicht sein, weil dies eine Forderung darstellen würde - etwas, was eigentlich nur vorkommt, wenn Kapitalgesellschafter ihre Einlagen nicht voll geleistet haben, sie also der Gesellschaft noch eine Einlage bschulden. Theoretische Begründung ist, daß die Gesellschaft ja eine juristische Person ist und daher Forderungen gegen die Gesellschafter (also gegen andere Personen9 haben kann. Bei einem Einzelkaufmann gibt es aber nur eine Person, und niemand kann gegen sich selbst Forderungen haben. Es gibt auch bei Vollkaufleuten keien ausstehenden Einlagen, weil es ja keine festen Einlagen gibt.

Zitat
Bei der Aufbereitung der Bilanz; wo stecke ich das Anfangskapital, die Einlagen (Steuern, Privateinlagen); Entnahmen (Privatentnahmen, Rente, Spenden, Eigenverbrauch) hin- in das UV? Oder wird jeder Unterposten separat dem AV und dem UV zugeteilt?


Mit "Anfangskapital" meinst Du offensichtlich die Eröffnungsbuchung im jeweiligen EK-Konto im Haben; seit wann sind aber Steuern Einlagen?? Falls Du einen Einzelkaufmann oder Vollhafter meinst (nur der hat nämlich Einlagen und Entnahmen - in Kapitalgesellschaften und bei Tgeilhaftern gibt es sowas nicht): das Privatkto hat am Anfang stets keine Buchungen, weil im vorangegangenen Geschäftsjahr ja alles abgerechnet worden sein muß. Alles, was in Deiner Frage in den Klammern steht, hat in der kaufmännischen Buchführung nichts zu suchen. Die kennt nur "Privateinlagen" und "Privatentnahmen"; der Grund hierfür ist aus Sicht der Buchhaltung unerheblich und muß dem Buchhalter nicht bekannt sein.

Selbstverständlich (!) hat das mit dem Vermögen nichts zu tun, also weder mit UV noch mit AV.

Ich habe den verdacht, daß Du (oder wer immer Dich mit solchen Fragen beschäftigt), die Aktivseite und die Passivseite, also Investition und Finanzierung, Mittelverwendung und Mittelherkunft nicht unterscheiden kann!
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Registriert: Sep 2005
Beiträge: 19
Hi,
zu Deinem letzten Kommentar:

also, vor mir liegt immer noch die Steuerbilanz eines Steuerberaters. Der muss sich doch was gedacht haben? Wenn ja, dann hab ich während meines Studiums, in relevanten Vorlesungen geschlafen.

Nochmal zur Erklärung: Das Anfangskapital steht auf der Aktivseite zwischen dem aktiven RAP und den Einlagen (im Kontennachweis zur Bilanz, der auch nach Aktiva und Passiva gegliedert ist)
Unter dem Posten Einlagen sind Privatsteuern und Privateinlagen verbucht.
Ich möchte nun nachvollziehen woraus sich die Werte der aufbereiteten Bilanz zusamensetzen.

P.S.
Ich glaub die Privat-Steuern sind richtig verbucht. Lautet der Buchungssatz nicht: Privatkonto an Eigenkapital? Voraussetzung das die Einlagen größer den Entnahmen sind.
:oops:
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Nochmal zur Erklärung: Das Anfangskapital steht auf der Aktivseite zwischen dem aktiven RAP und den Einlagen


mit ist vollkommen unklar, was Du hier mit "Einlagen" meinst - bei einem Einzelkaufmann sind die Einlagen von Geld und Sachwerten über das Privatkonto auf der Haben-Seite des EK-Kontos zu erfassen, das eigentlich niemals aktivisch werden kann (Gründe oben). Su solltest ggfs. den Steuerberater fragen, weshalb das da so ist. Ich weiß es nicht.

Zitat
Ich glaub die Privat-Steuern sind richtig verbucht. Lautet der Buchungssatz nicht: Privatkonto an Eigenkapital?


Ja, nachdem vorher z.B. (bei Bareinlage) "Kasse AN Privatkto" gebucht wurde. Was ich aber oben meinte ist, daß die Verwendung von Entnahmen (Rente oder Spielzeug für die Tochter) oder die Herkunft von Einlagen (Erbschaft, Lotteriegewinn, was-auch-immer) keine Rolle in der unternehmerischen Buchführung spielen. Du steckst also den Lotteriegewinn oder das Spielzeug für die Tochter nirgendwo in der unternehmerischen Buchhaltung hin - und schon gar nichts ins Vermögen!
Gast
Zu: Das geheimnivolle Konto:

Erlöse USt-frei Par.

könnte sein
Steuerfreie Umsätze Paragraf 4 Nr. 8 ff UStG
(verschiedenste Tatbestände, beim Kaufmann: Abgabe von Postwertzeichen, Vermietung, oder aber beim Handelsvertreter: Vermittlung von Krediten, Verschaffung von Versicherungsleistung)

oder
Steuerfreie Umsätze Paragraf 4 Nr. 1a UStG
(Ausfuhrlieferungen EG-Drittländer)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

leider habe ich diese Diskussion nicht eher gesehen - manches stellt sich aus dem Blickwinkel von Leuten, die solche Pamphlete verzapfen, ganz einfach dar.

Wie Schwobski schon mutmaßte, handelt es sich bei der seltsamen Kontenbeschriftung schlicht um eine unvollständige. Sie hätte vom Bearbeiter bspw. durch "4 Nr. ?? UStG" ergänzt werden müssen. Es ist leicht nachvollziehbar, daß die DATEV nicht soviele Konten für umsatzsteuerfreie Erlöse einrichtet, wie es Befreiungstatbestände gibt, nur um den Leuten die "Arbeit" der korrekten Kontenbeschriftung zu ersparen.

Das Kapital auf der Aktivseite - das ist zunehmend nichts Besonderes mehr:

Bei einer Kapitalgesellschaft wäre spätestens hier Schluß, die Verluste haben das Kapital mehr als aufgebraucht. Anders bei einem Einzelunternehmer:
Dieser kann das Kapital dadurch auf die Aktivseite bringen, daß er mehr entnimmt, als das Unternehmen erwirtschaftet hat, also vom betrieblichen Kontokorrent lebt. Es walte Hugo, daß er die entsprechenden Vorgänge (Bar- und Leistungsentnahmen) in der betrieblichen Buchführung verzeichnet, wenn er nicht will, daß ihm die Finanzverwaltung unterstellt, daß er seinen Lebensunterhalt von Schwarzeinnahmen bestreitet.
Ist sein Laden dagegen tatsächlich defizitär, kann er solange nachschießen, bis auch er selber und seine Lieben blank sind. Wenn jemand nur wegen § 141 AO bilanziert, interessiert es eigentlich niemanden, wo das Kapital steht - die Bank läßt sich ohnehin Privatvermögen verpfänden.

"Fremdleistungen" sind Leistungen, die der Unternehmer einkauft, um sie dem Kunden weiterzuverkaufen. Ihr bringt bspw. einen Korb Wäsche in die Wäscherei, darunter eine Hose, die chemisch gereinigt werden muß. Der Wäschermeister wird Euch das gute Stück normalerweise nicht dreckig zurückgeben, sondern stillschweigend einem Kollegen Chemiker zur Bearbeitung weiterreichen. Dessen Rechnungsbetrag und die Versandkosten findet Ihr dann mit Aufschlag auf Eurer Rechnung wieder.

Grüße,
Peter


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