Hallo,

ich habe eine Frage zur Behandlung von Rückstellungen nach HGB.
Nach HGB dürfen Rückstellungen mit dem Barwert angesetzt werden, wenn die ihnen zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten.

Wie ist in den Folgejahren die Aufzinsung der Rückstellung zu erfassen? Auf dem entsprechenden Aufwandskonto der Rückstellung oder als Zinsaufwand im Finanzergebnis?

Für die Hilfe bedanke ich mich.
Viele Grüße
Petra