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Herstellungskosten

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Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 4
Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zu den Fremdkapitalzinsen (§ 255 Abs. 3 HGB).
"Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgenstandes verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes."

Ich möchte gerne wissen, ob die Aktivierung dieser Fremdkapitalzinsen eine positive Auswirkung auf das Finanzergebnis (oder das Betriebsergebnis?) hat.

Vielen Dank für eine Erklärung.

Viele Grüße Petra
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Petra,

wir bleiben hierfür mal im Bereich der GuV (und nicht des kostenrechnerischen Betriebsergebnisses), denn die FK-Zinsen haben nichts in der KLR zu suchen, aber das wäre ein anderes Problem.

Die Aktivierung von FK-Zinsen i.S.d. Vorschrift erhöht den Wert des Anlagegegenstandes, aber vermindert die Zinsaufwendungen. Damit steigt das unmittelbare Finanzergebnis, weil ja unter CP-Bedingungen die Aufwendungen abnehmen, aber in den Folgeperioden sinkt es (geringfügig), weil die AfA dann ja etwas höher ist. Ceteris Paribus hätte das also in der Totalbetrachtung gar keine Auswirkung, weil die anfängliche Minderung der Aufwendungen später wieder ausgeglichen wird, aber unmittelbar (kurzfristig) kommt es zunächst zu einer Erhöhung des Finanzergebnisses bzw. des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


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