Hallo,
ich habe seit Februar 05 ein Gewerbe mit Überbrückungsgeld aufgemacht.
Nun muss Logischerweise die entsprechenden Papiere ausfüllen.
1. Welche genau sind es?
2. Muss auch eine UmstVA gemacht werden?
Bitte um schnelle Hilfe.
Gruß
Gambit
Forum
Dringend! Überbrückungsgeld
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#1 09.08.2005 18:21 Uhr
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#2 09.08.2005 22:13 Uhr
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Ort: Erfurt
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Guten Abend,
na wirklich etwas allgemein gefragt - für ein Gewerbe als Bewacher gibt es andere Papierkriege als für eines als Lebensmitteleinzelhändler, das ist etwas naiv, findest Du nicht?
Du hättest bitte vorher in §19 UStG nachsehen sollen, und Dir vorher eine diesbezügliche Strategie überlegen sollen, denn der Hinweis auf Steuerfreiheit muß auf den Rechnungen stehen - sonst sind Deine Rechnungen rechtswidrig! Bitte auch mal http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263 angucken... Kurz gefaßt: wir leben in Deutschland, und ohne detaillierte Kenntnisse im Steuerrecht kannst Du hier kaum was werden, außer straffällig und/oder insolvent. Das mag hart klingen, ist aber leider so. Du mußt Dich vorher im Detail auf die rechtlichen Rahmenbedingungen Deiner Tätigkeit vorbereiten, oder mit einem sehr bösen Erwachen rechnen. Ich kann Dir ein paar Materialien zum Steuerrecht zukommen lassen (soweit natürlich kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst), aber das reicht ganz sicher nicht. Die Dienste eines Steuerberaters werden wärmstens empfohlen... |
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