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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich stecke gerade mitten in der Lernphase für die nächste Klausur und habe folge Fragen zu dieser Aufgabe:

1) ABC AG plant Erweiterungsinvestition in Höhe von 150 Mio €.

Bilanz in Mio €

Aktiva
AV - 700
Vorräte - 158
Forderg./ liquide M. - 142

Passiva
gez. Kapital - 300
Kapitalrücklagen - 120
Gewinnrücklagen - 184,8
Jahresüberschuss - 67,2
Langfr. FK - 210
Kurzfr. FK - 118


- Jahresüberschuss zur Stärkung des EK´s thesauriert
- Börsenkurs vor Kapitalerhöhung 12,50 € je 5 € Nennwert – Aktie

a) Prüfen Sie ob und inwieweit die Rücklagen zur Finanzierung der Investition herangezogen werden können und Begründen Sie.

b) Erläutern Sie ob der Vorschlag, die Investition durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu finanzieren eine akzeptable Alternative ist.

- Unternehmensfinanzierung durch Kapitalerhöhung gegen Einlagen ( ordentliche Kapitalerhöhung) Bezugspreis/ Ausgabepreis junge Aktien 7,50 €/Aktie im Nennwert von 5€, Emissionskosten unberücksichtigt

Meiner Meinung nach dürfen Rücklagen bis 10 % des gezeichenten Kapitals nicht zur Kapitalerhöhung verwendet werden. Alles was über den 10 % liegt kann also genutzt werden solange wie kein Verlustvortrag besteht!?

zu a) Heißt das jetzt (auf die Aufgabe bezogen), dass man die 150 Mio € für die Erweiterungsinvestition komplett aus den Gewinnrücklagen in das gez. Kapital umschichten kann?

zu b) Warum wird b) als Alternative zu a) bezeichnet? Ist das nicht das gleiche?

Ich habe schon versucht Antworten auf diese Fragen zu finden und bin aber leider gescheitert! Kann mir bitte jemand helfen...!!!

Vielen Dank vorab!!!
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 130
Hallo Kati,

zu a)
10% des Kapitals müssen lt. (§ 150 AktG) gesetzlich als Rücklage stehen bleiben. Die restliche (freie) Rücklage kann zur Investition verwendet werden.

Die 150 Mio können direkt in das Eigenkapital umgeschichtet werden, die Bilanzsumme ändert sich dadurch nicht.
Es erfolgt keine Ausgabe von jungen Aktien an die Aktionäre. Der Aktienwert bleibt gleich.

zu b)
Nimmt eine AG eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vor, erhält sie keine neuen Mittel. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden nur Kapitalrücklagen und/oder Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt.

Das bedeutet der Aktionär erhält neue Aktien, ohne Einzahlungen leisten zu müssen das nennt man auch Berichtigungsaktien bzw. Gratisaktien. Durch diese Aktion erhöht sich die Anzahl der Aktien, so dass die einzelne Aktie weniger vom Gesamtvermögen wert ist. Der Kurs der Aktien verringert sich entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung um einen Abschlag. Der Wert des Depots eines Anlegers sollte vor und nach Abschluss der Transaktion gleich sein.

Noch ein paar Denkanstöße zur Beantwortung:
1. Was sagen die Aktionäre dazu?
2. Müssen die Aktionäre das mitmachen?
3. Wie verändert sich der Aktienkurs?
4. Welche Auswirkung hat der geringere Aktienkurs an der Börse?
_______________
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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
Hallo noch mal,

vielen Dank erstmal für die Antwort!!!

Ich habe noch eine Frage zur Antwort a)

Wenn man die 150 Mio direkt aus z.B. den Gewinnrücklagen in das gez. Kapital umschichtet, ist das doch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Dann müßten doch auch Berichtigungsaktien ausgegeben werden? Oder ist das in diesem Fall anders? Warum ist es anders?

...ich würde mich freuen, wenn du mir dies auch noch beantworten könntest!

LG und vielen Dank Kati


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